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SG Gießen: Schmerzen beim Treppensteigen: Jobcenter muss Kosten für teurere Wohnung übernehmen
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SG Gießen: Schmerzen beim Treppensteigen: Jobcenter muss Kosten für teurere Wohnung übernehmen
Das Sozialgericht Gießen hat heute am 10.01.2013 in
einem Eilverfahren einer Hartz-IV Bezieherin entschieden, dass das
Jocenter höhere Kosten der Unterkunft übernehmen muss, wenn der Umzug aus gesundheitlichen
Gründen erforderlich war, denn auch ein Nichthilfebedürftiger würde
umziehen, wenn das Treppensteigen dauerhaft mit Schmerzen verbunden wäre.
Die Anforderungen an die Erforderlichkeit eines Umzugs
dürften gerade bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe nicht überzogen werden.
Sozialgericht Gießen, Beschluss vom 10.01.2013 - S 25 AS 832/12 ER
Jobcenter muss Kosten für teurere Wohnung aufgrund der
Erforderlichkeit des Umzuges wegen gesundheitlicher Gründe- Schmerzen beim
Treppensteigen - übernehmen.
weiterlesen hier:
Anmerkung: Ein Umzugsgrund
ist auch die schwere Kindeslast
Kann eine alleinerziehende Mutter ihr eineinhalbjähriges Kleinkind aus
gesundheitlichen Gründen nicht in den 4. Stock ihrer Wohnung tragen, kann dies
ein solcher sachlicher Grund für einen Umzug sein(vgl. BSG, Urteil vom
24.11.2011 - B 14 AS 107/10 R).
Ein Umzug ist erforderlich, wenn für den
Wohnungswechsel ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund
vorgelegen hat, von dem sich auch ein Nichthilfebedürftiger hätte leiten lassen
(BSG, Urteil vom 24.11.2011, B 14 AS 107/10 R, Rn. 18).
#
Neben der Erforderlichkeit des Umzugs kommt es weiter darauf an, ob die neue
Wohnung angemessen ist (BSG, Urteil vom 24.11.2011, B 14 AS 107/10 R,Rn. 20).
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/01/sg-gieen-schmerzen-beim-treppensteigen.html
Willi S
einem Eilverfahren einer Hartz-IV Bezieherin entschieden, dass das
Jocenter höhere Kosten der Unterkunft übernehmen muss, wenn der Umzug aus gesundheitlichen
Gründen erforderlich war, denn auch ein Nichthilfebedürftiger würde
umziehen, wenn das Treppensteigen dauerhaft mit Schmerzen verbunden wäre.
Die Anforderungen an die Erforderlichkeit eines Umzugs
dürften gerade bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe nicht überzogen werden.
Sozialgericht Gießen, Beschluss vom 10.01.2013 - S 25 AS 832/12 ER
Jobcenter muss Kosten für teurere Wohnung aufgrund der
Erforderlichkeit des Umzuges wegen gesundheitlicher Gründe- Schmerzen beim
Treppensteigen - übernehmen.
weiterlesen hier:
Anmerkung: Ein Umzugsgrund
ist auch die schwere Kindeslast
Kann eine alleinerziehende Mutter ihr eineinhalbjähriges Kleinkind aus
gesundheitlichen Gründen nicht in den 4. Stock ihrer Wohnung tragen, kann dies
ein solcher sachlicher Grund für einen Umzug sein(vgl. BSG, Urteil vom
24.11.2011 - B 14 AS 107/10 R).
Ein Umzug ist erforderlich, wenn für den
Wohnungswechsel ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund
vorgelegen hat, von dem sich auch ein Nichthilfebedürftiger hätte leiten lassen
(BSG, Urteil vom 24.11.2011, B 14 AS 107/10 R, Rn. 18).
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Neben der Erforderlichkeit des Umzugs kommt es weiter darauf an, ob die neue
Wohnung angemessen ist (BSG, Urteil vom 24.11.2011, B 14 AS 107/10 R,Rn. 20).
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
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Willi S
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