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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Aufrechnung von Kostenforderungen - PKH - Ermessen bei schlicht-hoheitlichem Handeln

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Aufrechnung von Kostenforderungen - PKH - Ermessen bei schlicht-hoheitlichem Handeln  Empty Aufrechnung von Kostenforderungen - PKH - Ermessen bei schlicht-hoheitlichem Handeln

Beitrag von Willi Schartema Di Apr 08, 2014 8:08 am

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2014 - L 32 AS 2279/13 B PKH - rechtskräftig

Leitsätze (Autor)
Die Aufrechnung eines Anspruchs auf Kostenerstattungsansprüche nach § 63 SGB X stellt einen Verwaltungsakt dar.

Insofern ist bislang ungeklärt, ob diese Ansprüche hinsichtlich der Aufrechnung dem Regime der §§ 38 ff, insbesondere 51 SGB I unterliegen. Dies wird unter dem Gesichtspunkt, dass es sich um Annexleistungen handele, vertreten (Diering in LPK-SGBX, 2. Aufl., § 63 SGB X, RdNr 42).

Sollte es sich um einen Verwaltungsakt nach oder entsprechend § 51 SGB I gehandelt haben, dürfte hinreichende Erfolgsaussicht schon deshalb bestehen, weil nicht ansatzweise erkennbar ist, dass die erforderliche Ermessensausübung vorgenommen sein könnte.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168424&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1564/

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