Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Brandneue Studie der Hans-Böckler-Stiftung zur Bemessung der "Hartz-IV" Regelleistungen
Seite 1 von 1
Brandneue Studie der Hans-Böckler-Stiftung zur Bemessung der "Hartz-IV" Regelleistungen
Zur Studie der Hans-Böckler-Stiftung zur Bemessung der Hartz IV-Regelsätze
Sehr geehrte Damen und Herren,
es gibt eine brandneue Studie der Hans-Böckler-Stiftung zur Bemessung der Hartz IV-Regelungen. Diese möchte ich Ihnen nicht vorenthalten:
Hartz-IV-Satz bleibt zurück
Der Hartz-IV-Regelsatz soll das soziokulturelle Existenzminimum sichern. Ob er das auch tut, ist zweifelhaft. Jedenfalls hat das angewandte Berechnungsverfahren eklatante Schwächen.
Bis 1990 orientierte sich die Höhe des Sozialhilfesatzes an den Preisen eines Warenkorbes. Er enthielt, was eine Expertengruppe als notwendig für ein Leben in Würde erachtete, etwa bestimmte Mengen an Lebensmitteln oder Körperpflegeprodukten.
Weil die Zusammenstellung stets auf streitbaren Werturteilen beruhte und dem Verfahren häufig ein bevormundender Charakter attestiert wurde, trat an die Stelle des Warenkorbmodells das so genannte Statistikmodell. Dabei bemisst sich der Regelsatz der Grundsicherung nicht nach Expertenurteilen, sondern nach dem tatsächlichen Konsumverhalten der Bevölkerung.
Genauer: nach den Ausgaben der Haushalte, die zwar niedrige Einkommen haben, aber noch nicht auf Grundsicherung angewiesen sind. Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes dient dabei als Datenbasis.
Bei „sachgerechter“ Anwendung sei diese Methode auch ein „angemessenes Verfahren“, schreiben die Verteilungsforscher Irene Becker und Reinhard Schüssler in einer Studie für die Hans-Böckler-Stiftung. Allerdings gebe es erhebliche Defizite bei der Umsetzung, weshalb das Grundsicherungsniveau nur gut ein Drittel des durchschnittlichen Lebensstandards erreiche.
Dass so „Teilhabe ermöglicht und soziale Ausgrenzung verhindert wird, ist stark zu bezweifeln“, urteilen Becker und Schüssler. Sie schlagen vor, künftig „eine gesellschaftlich akzeptable minimale relative Position der Grundsicherungsbeziehenden zu definieren und zur Überprüfung der Ergebnisse der Regelbedarfsbemessung heranzuziehen“. Das könnte zum Beispiel ein bestimmter Prozentsatz des mittleren Einkommens oder Konsums sein.
Die Wissenschaftler kritisieren vor allem zwei Punkte:
Willkürliche Kürzungen höhlen das Berechnungsmodell aus. Eigentlich müssten nahezu alle vom Statistischen Bundesamt ermittelten Ausgaben der Bezugshaushalte (außer für die im Hartz IV-Fall extra bezahlte Warmmiete) zur Bestimmung des Regelsatzes herangezogen werden, um dem Grundgedanken des Statistikmodells gerecht zu werden.
Tatsächlich kann der Gesetzgeber aufgrund „normativer Setzungen“ bestimmte Konsumkategorien aber für irrelevant erklären. Er tut das zum Beispiel bei Tabakwaren und alkoholischen Getränken, Schnittblumen oder chemischer Reinigung. Diese Möglichkeit führte – in Kombination mit der veränderten Abgrenzung der Bezugsgruppe – dazu, dass der Regelsatz bei der Neuregelung 2011 kaum stieg.
Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht darauf gedrungen, dass bestimmte Bedarfsfelder wie Mobilität stärker berücksichtigt werden. Doch das Arbeitsministerium kürzte im Gegenzug an anderen Stellen, so dass am Ende ein beinahe unveränderter Hartz-IV-Satz herauskam.
Becker und Schüssler mahnen daher an, die „freihändige“ Umsetzung – eine Formulierung aus dem Urteil des Verfassungsgerichts von 2010 – des Statistikmodells müsse „grundsätzlich verändert werden“.
Die Studie von Becker und Schüssler:
[url=wlmailhtml:%7BD95BD3FD-A69A-4BA2-8BFC-A466688F8A0C%7Dmid://00000045/%21x-usc:http://www.boeckler.de/pdf/p_arbp_298.pdf]]www.boeckler.de/pdf/p_arbp_298.pdf[/url]
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1437/
Willi S
Sehr geehrte Damen und Herren,
es gibt eine brandneue Studie der Hans-Böckler-Stiftung zur Bemessung der Hartz IV-Regelungen. Diese möchte ich Ihnen nicht vorenthalten:
Hartz-IV-Satz bleibt zurück
Der Hartz-IV-Regelsatz soll das soziokulturelle Existenzminimum sichern. Ob er das auch tut, ist zweifelhaft. Jedenfalls hat das angewandte Berechnungsverfahren eklatante Schwächen.
Bis 1990 orientierte sich die Höhe des Sozialhilfesatzes an den Preisen eines Warenkorbes. Er enthielt, was eine Expertengruppe als notwendig für ein Leben in Würde erachtete, etwa bestimmte Mengen an Lebensmitteln oder Körperpflegeprodukten.
Weil die Zusammenstellung stets auf streitbaren Werturteilen beruhte und dem Verfahren häufig ein bevormundender Charakter attestiert wurde, trat an die Stelle des Warenkorbmodells das so genannte Statistikmodell. Dabei bemisst sich der Regelsatz der Grundsicherung nicht nach Expertenurteilen, sondern nach dem tatsächlichen Konsumverhalten der Bevölkerung.
Genauer: nach den Ausgaben der Haushalte, die zwar niedrige Einkommen haben, aber noch nicht auf Grundsicherung angewiesen sind. Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes dient dabei als Datenbasis.
Bei „sachgerechter“ Anwendung sei diese Methode auch ein „angemessenes Verfahren“, schreiben die Verteilungsforscher Irene Becker und Reinhard Schüssler in einer Studie für die Hans-Böckler-Stiftung. Allerdings gebe es erhebliche Defizite bei der Umsetzung, weshalb das Grundsicherungsniveau nur gut ein Drittel des durchschnittlichen Lebensstandards erreiche.
Dass so „Teilhabe ermöglicht und soziale Ausgrenzung verhindert wird, ist stark zu bezweifeln“, urteilen Becker und Schüssler. Sie schlagen vor, künftig „eine gesellschaftlich akzeptable minimale relative Position der Grundsicherungsbeziehenden zu definieren und zur Überprüfung der Ergebnisse der Regelbedarfsbemessung heranzuziehen“. Das könnte zum Beispiel ein bestimmter Prozentsatz des mittleren Einkommens oder Konsums sein.
Die Wissenschaftler kritisieren vor allem zwei Punkte:
- Die Einkommensverteilung bleibt unbeachtet. Die Höhe eines soziokulturellen Existenzminimums ist von gesellschaftlichen Standards abhängig, die mit dem Statistikmodell erfasst werden können, so die Wissenschaftler. Wenn zur Berechnung des Regelsatzes jedoch eine Bezugsgruppe herangezogen wird, die selbst von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgehängt ist, sinkt das Existenzminimum – relativ gesehen – immer weiter. Als Referenzgruppen zur Regelsatzbestimmung dienen nach aktueller Gesetzeslage die unteren 15 Prozent – statt der vormals üblichen unteren 20 Prozent – der nach dem Einkommen sortierten Alleinstehenden, die nicht selbst auf Hartz IV angewiesen sind. Bei Familien mit Kindern sind es die unteren 20 Prozent.
- Da der Referenzhaushaltstyp der Alleinstehenden eine nur unterdurchschnittliche Position in der Gesamtverteilung erreicht, wäre hier ein breiterer Referenzeinkommensbereich zweckmäßig, schreiben Becker und Schüssler. Tatsächlich orientiert sich der Regelsatz für Alleinstehende ihrer Studie zufolge an einer Personengruppe, die gerade einmal auf ein Drittel des durchschnittlichen Einkommens und etwa die Hälfte des durchschnittlichen Konsums kommt.
Willkürliche Kürzungen höhlen das Berechnungsmodell aus. Eigentlich müssten nahezu alle vom Statistischen Bundesamt ermittelten Ausgaben der Bezugshaushalte (außer für die im Hartz IV-Fall extra bezahlte Warmmiete) zur Bestimmung des Regelsatzes herangezogen werden, um dem Grundgedanken des Statistikmodells gerecht zu werden.
Tatsächlich kann der Gesetzgeber aufgrund „normativer Setzungen“ bestimmte Konsumkategorien aber für irrelevant erklären. Er tut das zum Beispiel bei Tabakwaren und alkoholischen Getränken, Schnittblumen oder chemischer Reinigung. Diese Möglichkeit führte – in Kombination mit der veränderten Abgrenzung der Bezugsgruppe – dazu, dass der Regelsatz bei der Neuregelung 2011 kaum stieg.
Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht darauf gedrungen, dass bestimmte Bedarfsfelder wie Mobilität stärker berücksichtigt werden. Doch das Arbeitsministerium kürzte im Gegenzug an anderen Stellen, so dass am Ende ein beinahe unveränderter Hartz-IV-Satz herauskam.
Becker und Schüssler mahnen daher an, die „freihändige“ Umsetzung – eine Formulierung aus dem Urteil des Verfassungsgerichts von 2010 – des Statistikmodells müsse „grundsätzlich verändert werden“.
Die Studie von Becker und Schüssler:
[url=wlmailhtml:%7BD95BD3FD-A69A-4BA2-8BFC-A466688F8A0C%7Dmid://00000045/%21x-usc:http://www.boeckler.de/pdf/p_arbp_298.pdf]]www.boeckler.de/pdf/p_arbp_298.pdf[/url]
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1437/
Willi S
Ähnliche Themen
» Boeckler-Stiftung: "Hartz IV entwertet Qualifikation" und "Hartz-IV-Satz bleibt zurück"
» Hartz-IV-Studie - Millionen Menschen verzichten auf Hartz IV - Die „Abschreckung durch Diskriminierung“ spare den Staat pro Jahr mindestens 20 Milliarden Euro
» Hartz-IV-Murks - Unter Verschluss gehaltene Studie zeigt massive Mängel der Jobcenter - Niemand weiß offenbar, wohin die 1,5 Milliarden Euro für die Unterstützung und Vermittlung von Hartz-IV-Empfängern fließen – Missbrauchsgefahr - Einsparpotienzial in H
» Sind die neuen »Hartz-IV«-Regelleistungen verfassungsgemäß?
» Rixen in SoSi 2/2013: Sind die neuen »Hartz-IV«-Regelleistungen verfassungsgemäß?
» Hartz-IV-Studie - Millionen Menschen verzichten auf Hartz IV - Die „Abschreckung durch Diskriminierung“ spare den Staat pro Jahr mindestens 20 Milliarden Euro
» Hartz-IV-Murks - Unter Verschluss gehaltene Studie zeigt massive Mängel der Jobcenter - Niemand weiß offenbar, wohin die 1,5 Milliarden Euro für die Unterstützung und Vermittlung von Hartz-IV-Empfängern fließen – Missbrauchsgefahr - Einsparpotienzial in H
» Sind die neuen »Hartz-IV«-Regelleistungen verfassungsgemäß?
» Rixen in SoSi 2/2013: Sind die neuen »Hartz-IV«-Regelleistungen verfassungsgemäß?
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema