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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Verschuldete Kunden dürfen von Banken nicht abkassiert werden. 2 U 130/11 = 1 O 737/11 Landgericht Bremen

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werden - Verschuldete Kunden dürfen von Banken nicht abkassiert werden. 2 U 130/11 = 1 O 737/11 Landgericht Bremen Empty Verschuldete Kunden dürfen von Banken nicht abkassiert werden. 2 U 130/11 = 1 O 737/11 Landgericht Bremen

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 8:07 am

Seit 01.01.2012 wurde der Pfändungsschutz für Sozialleistungen
dahingehend eingeschränkt, dass diese nur auf einen Pfändungsschutzkonto
(P-Konto) geschützt. Banken sind verpflichtet, sogenannte
Guthabenkonten auf Antrag des Kunden in ein P-Konto umzuwandeln.

Banken
sahen darin eine gute Gelegenheit, den ohnehin verschuldeten Bankkunden
mit Extragebühren zu belohnen. Dies untersagte das OLG Bremen der
Sparkasse Bremen.

http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Sparkasse_Bremen_OLG_Bremen_2_U_130_11.pdf

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/07/verschuldete-kunden-durfen-von-banken.html?spref=fb

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