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Anspruch auf Sozialhilfe ins Ausland (Litauen) - Zu den Voraussetzungen der Sozialhilfe in das Ausland - Den sog. "Wolfskindern" könne nur im Wege einer Gesetzesänderung geholfen werden.
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Anspruch auf Sozialhilfe ins Ausland (Litauen) - Zu den Voraussetzungen der Sozialhilfe in das Ausland - Den sog. "Wolfskindern" könne nur im Wege einer Gesetzesänderung geholfen werden.
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.01.2014 - L 8 SO 146/12 SGB XII
Leitsätze (Juris)
Zur Auslandssozialhilfe deutscher Staatsangehöriger aus dem früheren Ostpreußen, die in Litauen leben
Rückkehrhindernisse sind bei Sozialhilfe für Deutsche im Ausland nachzuweisen.
Eine Ungleichbehandlung Deutscher im Ausland gegenüber denjenigen im Inland ist durch die Besonderheiten der Sozialhilfe gerechtfertigt.
Eine Orientierung an den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland kann dann durchaus zur Folge haben, dass das deutsche Lebens und Unterstützungsniveau in Ländern mit geringem Lebensstandard (teilweise) unterschritten wird.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168047&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2259
Willi S
Leitsätze (Juris)
Zur Auslandssozialhilfe deutscher Staatsangehöriger aus dem früheren Ostpreußen, die in Litauen leben
Rückkehrhindernisse sind bei Sozialhilfe für Deutsche im Ausland nachzuweisen.
Eine Ungleichbehandlung Deutscher im Ausland gegenüber denjenigen im Inland ist durch die Besonderheiten der Sozialhilfe gerechtfertigt.
Eine Orientierung an den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland kann dann durchaus zur Folge haben, dass das deutsche Lebens und Unterstützungsniveau in Ländern mit geringem Lebensstandard (teilweise) unterschritten wird.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168047&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2259
Willi S
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