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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Leitsätze (elo-Leipzig) Leipzig hat kein schlüssiges Konzept bei den Kosten der Unterkunft.

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Leitsätze (elo-Leipzig) Leipzig hat kein schlüssiges Konzept bei den Kosten der Unterkunft.  Empty Leitsätze (elo-Leipzig) Leipzig hat kein schlüssiges Konzept bei den Kosten der Unterkunft.

Beitrag von Willi Schartema Mo März 17, 2014 1:18 pm

Leipzig, Urteil vom 13.02.2014 - S 9 AS 261/14 - Die Berufung wird zugelassen.

Die Grenze findet sich insoweit in den Tabellenwerten zu § 12 WoGG. Da insoweit eine abstrakte, vom Einzelfall und den konkreten Umständen im Vergleichsraum unabhängige Begrenzung vorgenommen wird, ist auf den jeweiligen Höchstbetrag der Tabelle, also die rechte Spalte, zurückzugreifen. Ferner wird vom BSG ein „Sicherheitszuschlag” iHv 10% zum jeweiligen Tabellenwert im Interesse des Schutzes des elementaren Bedürfnisses des Hilfebedürftigen auf Sicherung des Wohnraumes als erforderlich angesehen (BSG, Urteil vom 12.12.2013 – B 4 AS 87/12 R, RdNr 27).

Quelle: [url=http://elo-leipzig.de/Urteile/2014-02-13_Urteil_S_9_AS_ 26-14_Schluessiges_Konzept.pdf]http://elo-leipzig.de/Urteile/2014-02-13_Urteil_S_9_AS_%2026-14_Schluessiges_Konzept.pdf[/url]

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2259

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