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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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§ 12a S. 2 Nr. 1 SGB II - Aufforderung zur Vorlage einer Rentenauskunft - Hinweis des Jobcenters auf die Möglichkeit einer Leistungsversagung nach §§ 60, 66, 67 SGB I

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§ 12a S. 2 Nr. 1 SGB II - Aufforderung zur Vorlage einer Rentenauskunft - Hinweis des Jobcenters auf die Möglichkeit einer Leistungsversagung nach §§ 60, 66, 67 SGB I  Empty § 12a S. 2 Nr. 1 SGB II - Aufforderung zur Vorlage einer Rentenauskunft - Hinweis des Jobcenters auf die Möglichkeit einer Leistungsversagung nach §§ 60, 66, 67 SGB I

Beitrag von Willi Schartema Mi März 12, 2014 8:37 am

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.02.2014 - L 19 AS 54/14 B ER - rechtskräftig

Leitsätze ( Autor)
Falls ein Leistungsberechtigter einen Rentenantrag trotz Aufforderung des Leistungsträgers mit Fristsetzung nicht selbst stellt, kann der Leistungsträger nach § 5 Abs. 3 S. 1 SGB II den Antrag stellen. Der Aufforderung zur Stellung eines Rentenantrags sowie die Antragstellung durch den Leistungsträger stehen im Ermessen des Leistungsträgers (Beschluss des Senats vom 17.07.2013 - L 19 AS 1045/13 B ER m.w.N.).

Das Jobcenter ist „ nicht " berechtigt, bei Nichtvorlage der Rentenauskunft Leistungen zu versagen bzw. zu entziehen. Denn dem JC steht die Möglichkeit offen, den Antragsteller unter Fristsetzung zur Rentenantragstellung nach § 5 Abs. 3 S. 1 SGB II aufzufordern und bei Unterlassen der Antragstellung innerhalb der Frist selbst einen Antrag zu stellen.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167819&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2258

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