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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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BSG, Urteile vom 10.09.2013 -B 4 AS 3/13 R , B 4 AS 4/13 R und - B 4 AS 3/13 R zur Festlegung der angemessenen Unterkunftskosten iS des § 22 Abs 1 SGB II

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 BSG, Urteile vom 10.09.2013 -B 4 AS 3/13 R , B 4 AS 4/13 R und - B 4 AS 3/13 R  zur Festlegung der angemessenen Unterkunftskosten iS des § 22 Abs 1 SGB II Empty BSG, Urteile vom 10.09.2013 -B 4 AS 3/13 R , B 4 AS 4/13 R und - B 4 AS 3/13 R zur Festlegung der angemessenen Unterkunftskosten iS des § 22 Abs 1 SGB II

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 17, 2014 10:30 am

Leitsätze ( Autor)
Die beiden für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des BSG haben bereits entschieden, dass zur Festlegung der angemessenen Unterkunftskosten iS des § 22 Abs 1 SGB II ein Rückgriff auf die Tabellenwerte der Wohngeldtabelle nur erfolgen kann, wenn nach den Feststellungen der Tatsacheninstanzen Erkenntnismöglichkeiten und -mittel zur Festlegung der angemessenen Unterkunftskosten nach einem schlüssigen Konzept nicht (mehr) vorhanden sind, also ein "Erkenntnisausfall" vorliegt.
Hieran hält der Senat fest.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167338&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Anmerkung: ebenso im Ergebnis BSG, Urteil vom 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R

Quelle:    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2252

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