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BSG, Urteile vom 10.09.2013 -B 4 AS 3/13 R , B 4 AS 4/13 R und - B 4 AS 3/13 R zur Festlegung der angemessenen Unterkunftskosten iS des § 22 Abs 1 SGB II
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BSG, Urteile vom 10.09.2013 -B 4 AS 3/13 R , B 4 AS 4/13 R und - B 4 AS 3/13 R zur Festlegung der angemessenen Unterkunftskosten iS des § 22 Abs 1 SGB II
Leitsätze ( Autor)
Die beiden für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des BSG haben bereits entschieden, dass zur Festlegung der angemessenen Unterkunftskosten iS des § 22 Abs 1 SGB II ein Rückgriff auf die Tabellenwerte der Wohngeldtabelle nur erfolgen kann, wenn nach den Feststellungen der Tatsacheninstanzen Erkenntnismöglichkeiten und -mittel zur Festlegung der angemessenen Unterkunftskosten nach einem schlüssigen Konzept nicht (mehr) vorhanden sind, also ein "Erkenntnisausfall" vorliegt.
Hieran hält der Senat fest.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167338&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: ebenso im Ergebnis BSG, Urteil vom 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2252
Willi S
Die beiden für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des BSG haben bereits entschieden, dass zur Festlegung der angemessenen Unterkunftskosten iS des § 22 Abs 1 SGB II ein Rückgriff auf die Tabellenwerte der Wohngeldtabelle nur erfolgen kann, wenn nach den Feststellungen der Tatsacheninstanzen Erkenntnismöglichkeiten und -mittel zur Festlegung der angemessenen Unterkunftskosten nach einem schlüssigen Konzept nicht (mehr) vorhanden sind, also ein "Erkenntnisausfall" vorliegt.
Hieran hält der Senat fest.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167338&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: ebenso im Ergebnis BSG, Urteil vom 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R
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Willi S
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