hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

§ 7 Abs. 1 AsylbLG ist verfassungsgemäß. Die in § 7 AsylbLG normierte Pflicht, Einkommen und Vermögen aufzubrauchen, bevor Leistungen gewährt werden, verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums

Nach unten

werden - § 7 Abs. 1 AsylbLG ist verfassungsgemäß. Die in § 7 AsylbLG normierte Pflicht, Einkommen und Vermögen aufzubrauchen, bevor Leistungen gewährt werden, verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums Empty § 7 Abs. 1 AsylbLG ist verfassungsgemäß. Die in § 7 AsylbLG normierte Pflicht, Einkommen und Vermögen aufzubrauchen, bevor Leistungen gewährt werden, verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 10, 2014 11:59 am

(Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG).

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.11.2013 - L 9 AY 1/11

Leitsätze (Autor)

Das Menschenrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen gleichermaßen zu; daraus kann aber nur abgeleitet werden, dass der Staat im Rahmen seines Auftrages zum Schutz der Menschenwürde und in Ausfüllung seines sozialstaatlichen Gestaltungsauftrags verpflichtet ist, dafür Sorge zu tragen, dass die materiellen Voraussetzungen zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins Hilfebedürftigen zur Verfügung stehen, wenn Menschen die notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil sie weder aus einer Erwerbstätigkeit noch aus eigenem Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter zu erlangen sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/12 ).

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167060&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2250

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dürfen auch bei Fehlverhalten nicht gekürzt werden - Leistungskürzung verstößt gegen Menschenwürde
»  Die Aussetzung des Vollzugs eines sozialgerichtlichen Beschlusses, mit dem existenzsichernde Leistungen gewährt werden, ist in Ausnahmefällen möglich.
» Die Aufrechnung des Vermieters gegen Betriebskostenerstattungen eines Beziehers von Leistungen nach dem SGB XII ist unwirksam - Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen sind grundsätzlich Einkommen, auch wenn sie nicht zur Auszahlung kommen
» EGV Verpflichtung zum Medizinischen Dienst unzulässig: Die EGV ist rechtswidrig, denn sie verstößt gegen § 15 SGB II (EGV soll nur mit "erwerbsfähigen Hilfebedürftigen" abgeschlossen werden.
» Einstiegsgeld kann nach § 16b SGB II nur gewährt werden, wenn dies vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt wurde - Einstiegsgeld ist nicht vom allgemeinen Antrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt umfasst L 7 AS 643/11

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten