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Zumindest bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber, kommen abgesenkte Leistungen gemäß § 1 a AsylbLG nicht in Betracht.
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Zumindest bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber, kommen abgesenkte Leistungen gemäß § 1 a AsylbLG nicht in Betracht.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2013 - L 15 AY 23/13 B ER - rechtskräftig
Leitsätze (Autor)
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166506&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: ebenso im Ergebnis LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06. Februar 2013, Az. L 15 AY 2/13 B ER.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2247
Willi S
Leitsätze (Autor)
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166506&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: ebenso im Ergebnis LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06. Februar 2013, Az. L 15 AY 2/13 B ER.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2247
Willi S
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