hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

In Deutschland beziehen Millionen Frauen und Männer Hartz IV. Eine Studie des Bundesarbeitsministeriums zeigt, dass viele dieser Menschen neben der Arbeitslosigkeit oft auch ganz andere Probleme haben - Hilfe bekommen sie aber kaum. Quelle: Süddeutsche:

Nach unten

In Deutschland beziehen Millionen Frauen und Männer Hartz IV. Eine Studie des Bundesarbeitsministeriums zeigt, dass viele dieser Menschen neben der Arbeitslosigkeit oft auch ganz andere Probleme haben - Hilfe bekommen sie aber kaum. Quelle: Süddeutsche: Empty In Deutschland beziehen Millionen Frauen und Männer Hartz IV. Eine Studie des Bundesarbeitsministeriums zeigt, dass viele dieser Menschen neben der Arbeitslosigkeit oft auch ganz andere Probleme haben - Hilfe bekommen sie aber kaum. Quelle: Süddeutsche:

Beitrag von Willi Schartema Mi Jan 01, 2014 2:33 pm

http://www.sueddeutsche.de/politik/hartz-iv-arbeitslos-verschuldet-suechtig-1.1851354

Quelle:   http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2241

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Hartz-IV-Studie - Millionen Menschen verzichten auf Hartz IV - Die „Abschreckung durch Diskriminierung“ spare den Staat pro Jahr mindestens 20 Milliarden Euro
» Strategien gegen Langzeitarbeitslosigkeit - Bundesagentur kritisiert Ein-Euro-Jobs - Heirich Alt sagt endlich die Wahrheit:viele Langzeitarbeitslose haben trotz guter Konjunktur kaum Chancen auf eine reguläre Beschäftigung
» Eine für die Unterbringung eines obdachlosen Menschen zuständige Gemeinde darf sich nicht dieser Unterbringungspflicht dadurch entledigen, indem sie die obdachlose Person durch Übernahme der Kosten für die Fahrt in eine andere Gemeinde weiterreisen lässt
» Auch ein Rechtsanwalt der Hartz IV beziehen will muss gegenüber dem Jobcenter eine Einkommensprognose abgeben
» Bulgarische Antragsteller haben nicht glaubhaft gemacht, dass sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB II).

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten