hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Weiterbewilligungsanträge werden nicht mehr zugesendet, die Soziale Bürgerinitiative e.V. informiert

Nach unten

Weiterbewilligungsanträge werden nicht mehr zugesendet, die Soziale Bürgerinitiative e.V. informiert Empty Weiterbewilligungsanträge werden nicht mehr zugesendet, die Soziale Bürgerinitiative e.V. informiert

Beitrag von Willi Schartema Fr Nov 29, 2013 3:36 pm

Uns liegt seit heute ein offizielles Schreiben des Jobcenters vor, in dem angekündigt wird, dass mit Wirkung vom 01.01.2014 diese nicht mehr zu gesendet werden.

Im Folgenden den genauen, übernommenen Text:

Wichtiger Hinweis für alle Kunden!
Betrifft: Weiterbewilligungsanträge IHR Handeln ist gefragt!

Anträge auf Weiterbewilligung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wurden Ihnen in der Vergangenheit automatisch übersandt.
Ab dem Jahr 2014 hat diese Regelung keine Gültigkeit mehr, so dass Sie in eigener Verantwortung dafür zu sorgen haben, dass der von Ihnen selbst beschaffte Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig vor Ablauf eines Bewilligungszeitraums (vgl. letzer Bewilligungsbescheid) dem Jobcenter eingereicht wird, und zwar frühestens 6 Wochen - spätestens 2 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums!!!

Weiterbewilligungsanträge können an der Information des Jobcenters abgeholt bzw, im Internet unter www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik "Formulare" > Formulare für Bürgerinnen & Bürger > " Arbeitslosengeld II" abgerufen werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Leistungssachbearbeiterin bzw. Ihren Leistungssachbearbeiter.

Bitte bewahren Sie diesen Hinweis als Erinnerungsstütze auf, da Sie bei nicht rechtzeitiger Antragstellung Gefahr laufen, keine nahtlose Anschlusszahlung zu erhalten.


Ein Hinweis von uns:
Drucken Sie die Formulare nicht aus dem Internet, denn die Kosten dafür erstattet Ihnen niemand.
Kommen Sie lieber zu uns, wir haben immer welche auf Vorrat!!!


Johannes Alfred Gay
Sozialberater &
Ratsherr in Gladbeck

http://www.lokalkompass.de/gladbeck/politik/weiterbewilligungsantraege-werden-nicht-mehr-zugesendet-die-soziale-buergerinitiative-ev-informiert-d322438.html

Willi  S


Von _BA-Nordrhein-Westfalen-Rechtsangelegenheiten – Bundesagentur für Arbeit -

Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Betreff AW: Automatische Zustellung von Weiterbewilligungsanträgen

https://fragdenstaat.de/anfrage/automatische-zustellung-von-weiterbewilligungsantragen/

Datum 3. September 2013 11:14:40

Status Anfrage abgeschlossen

Mein Zeichen: 413 - 1409

Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: zu 1.)

Weder die Bundesagentur für Arbeit (BA) noch die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen hat eine solche Weisung als verbindlich für alle Jobcenter erlassen.

Bei dem Jobcenter Gladbeck (Jobcenter Kreis Recklinghausen) handelt es sich darüber hinaus um einen zugelassenen kommunalen Träger, so dass der Kreis Recklinghausen die Grundsicherung für Arbeitsuchende in eigener Verantwortung sicher stellt.

In den gemeinsamen Einrichtungen (gE) werden Weiterbewilligungsanträge nach wie vor automatisch 4-6 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes an die Kundinnen und Kunden versandt, siehe dazu die fachliche Hinweise der BA zu § 37 SGB II, Rz. 37.15 unter http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/IW-SGB-II-Fachliche-Hinweise.html.

Die Versendung der Weiterbewilligungsanträge erfolgt automatisiert und zentral.

Die rechtzeitige Versendung der Weiterbewilligungsanträge wird durch die IT-Anwendung A2LL gesteuert, welche von allen gE verbindlich genutzt wird. zu 2.)

Die Antragstellung hat konstitutive (anspruchsbegründende) Wirkung.

Die Leistungen stehen daher erst ab Antragstellung zu.

Der Antrag wirkt jedoch auf den Ersten des Monats zurück (§ 37 Abs. 2 Satz SGB II).

Eine Weitergewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Ende eines Bewilligungsabschnitts setzt einen neuen, konstitutiv wirkenden Antrag voraus.

Für einen Zeitraum vor der (erneuten) Antragstellung können Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht erbracht werden (§ 37 Abs. 2 Satz 1).

Aufgrund der Antragsrückwirkung können Zahlungslücken daher nur entstehen, wenn die Antragsrückgabe nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes mit einer Verzögerung von mehr als einem Monat erfolgt.

Diese Regelung ergibt sich aus dem Gesetzestext § 37 SGB II sowie aus den fachlichen Hinweisen der BA zu § 37 SGB II, Rz. 37.6. zu 3.) Bzgl. der Weisungslage siehe o. g. Hinweise. Bzgl. der Antragswirkung handelt es sich jedoch lediglich um eine Erläuterung der Rechtslage.

Da der Gesetzestext dem SGB II-Träger kein Ermessen einräumt, existieren auch keine Handlungsanweisungen zur Ermessensausübung. zu 4.)

Seitens der BA wurden zur Wirkung der Antragstellung die fachlichen Hinweise veröffentlicht.

Die Regionaldirektion verfügt nicht über eine Übersicht über lokale Weisungen.

Diesbezüglich ist Ihr Antrag daher mangels amtlicher Informationen gem. § 1 Abs. 1 S.1 Informationsfreiheitsgesetz abzulehnen.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Mit freundlichen

Grüßen Im Auftrag Astrid Lepper Bereich Rechtsangelegenheiten Telefon: 0211 4306-173 Telefax: 0211 4306-272 E-Mail: <> Internet: www.arbeitsagentur.de Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen Josef-Gockeln-Straße 7 40474 Düsseldorf

https://fragdenstaat.de/anfrage/automatische-zustellung-von-weiterbewilligungsantragen/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Weiterbewilligungsanträge werden nicht mehr zugesendet, die Soziale Bürgerinitiative e.V. informiert
» Den § 261 SGB III gibt es seit den 01.04.2012 nicht mehr. Jedes Verwaltungsverfahren muss begründet werden § 35 SGB X besonders Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II
» Die Voraussetzungen für die Anwendung der sog. Nahtlosigkeitsregel können nur dann auf Tatbestandsebene - vor einer Entscheidung durch den Rentenversicherungsträger - verneint werden, wenn zweifelsfrei eine nur vorübergehende, also nicht mehr als
» Gemäß § 74 SGB XII werden die erforderlichen Kosten einer Bestattung übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen - russisch-orthodoxe Bestattung - PKW muss nicht zur Begleichung der Bestattungskosten
» Auch wenn im Rahmen einer Überprüfung nach § 44 SGB X rückwirkend Leistungen für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr geltend gemacht werden, macht dies die Berufung nicht nach § 144 Abs. 1 Satz 2 statthaft, wenn der Ursprung der (wiederkehrenden und

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten