Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Weiterbewilligungsanträge werden nicht mehr zugesendet, die Soziale Bürgerinitiative e.V. informiert
Seite 1 von 1
Weiterbewilligungsanträge werden nicht mehr zugesendet, die Soziale Bürgerinitiative e.V. informiert
Uns liegt seit heute ein offizielles Schreiben des Jobcenters vor, in dem angekündigt wird, dass mit Wirkung vom 01.01.2014 diese nicht mehr zu gesendet werden.
Im Folgenden den genauen, übernommenen Text:
Wichtiger Hinweis für alle Kunden!
Betrifft: Weiterbewilligungsanträge IHR Handeln ist gefragt!
Anträge auf Weiterbewilligung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wurden Ihnen in der Vergangenheit automatisch übersandt.
Ab dem Jahr 2014 hat diese Regelung keine Gültigkeit mehr, so dass Sie in eigener Verantwortung dafür zu sorgen haben, dass der von Ihnen selbst beschaffte Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig vor Ablauf eines Bewilligungszeitraums (vgl. letzer Bewilligungsbescheid) dem Jobcenter eingereicht wird, und zwar frühestens 6 Wochen - spätestens 2 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums!!!
Weiterbewilligungsanträge können an der Information des Jobcenters abgeholt bzw, im Internet unter www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik "Formulare" > Formulare für Bürgerinnen & Bürger > " Arbeitslosengeld II" abgerufen werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Leistungssachbearbeiterin bzw. Ihren Leistungssachbearbeiter.
Bitte bewahren Sie diesen Hinweis als Erinnerungsstütze auf, da Sie bei nicht rechtzeitiger Antragstellung Gefahr laufen, keine nahtlose Anschlusszahlung zu erhalten.
Ein Hinweis von uns:
Drucken Sie die Formulare nicht aus dem Internet, denn die Kosten dafür erstattet Ihnen niemand.
Kommen Sie lieber zu uns, wir haben immer welche auf Vorrat!!!
Johannes Alfred Gay
Sozialberater &
Ratsherr in Gladbeck
http://www.lokalkompass.de/gladbeck/politik/weiterbewilligungsantraege-werden-nicht-mehr-zugesendet-die-soziale-buergerinitiative-ev-informiert-d322438.html
Willi S
Im Folgenden den genauen, übernommenen Text:
Wichtiger Hinweis für alle Kunden!
Betrifft: Weiterbewilligungsanträge IHR Handeln ist gefragt!
Anträge auf Weiterbewilligung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wurden Ihnen in der Vergangenheit automatisch übersandt.
Ab dem Jahr 2014 hat diese Regelung keine Gültigkeit mehr, so dass Sie in eigener Verantwortung dafür zu sorgen haben, dass der von Ihnen selbst beschaffte Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig vor Ablauf eines Bewilligungszeitraums (vgl. letzer Bewilligungsbescheid) dem Jobcenter eingereicht wird, und zwar frühestens 6 Wochen - spätestens 2 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums!!!
Weiterbewilligungsanträge können an der Information des Jobcenters abgeholt bzw, im Internet unter www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik "Formulare" > Formulare für Bürgerinnen & Bürger > " Arbeitslosengeld II" abgerufen werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Leistungssachbearbeiterin bzw. Ihren Leistungssachbearbeiter.
Bitte bewahren Sie diesen Hinweis als Erinnerungsstütze auf, da Sie bei nicht rechtzeitiger Antragstellung Gefahr laufen, keine nahtlose Anschlusszahlung zu erhalten.
Ein Hinweis von uns:
Drucken Sie die Formulare nicht aus dem Internet, denn die Kosten dafür erstattet Ihnen niemand.
Kommen Sie lieber zu uns, wir haben immer welche auf Vorrat!!!
Johannes Alfred Gay
Sozialberater &
Ratsherr in Gladbeck
http://www.lokalkompass.de/gladbeck/politik/weiterbewilligungsantraege-werden-nicht-mehr-zugesendet-die-soziale-buergerinitiative-ev-informiert-d322438.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Weiterbewilligungsanträge werden nicht mehr zugesendet, die Soziale Bürgerinitiative e.V. informiert
» Den § 261 SGB III gibt es seit den 01.04.2012 nicht mehr. Jedes Verwaltungsverfahren muss begründet werden § 35 SGB X besonders Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II
» Die Voraussetzungen für die Anwendung der sog. Nahtlosigkeitsregel können nur dann auf Tatbestandsebene - vor einer Entscheidung durch den Rentenversicherungsträger - verneint werden, wenn zweifelsfrei eine nur vorübergehende, also nicht mehr als
» Gemäß § 74 SGB XII werden die erforderlichen Kosten einer Bestattung übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen - russisch-orthodoxe Bestattung - PKW muss nicht zur Begleichung der Bestattungskosten
» Auch wenn im Rahmen einer Überprüfung nach § 44 SGB X rückwirkend Leistungen für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr geltend gemacht werden, macht dies die Berufung nicht nach § 144 Abs. 1 Satz 2 statthaft, wenn der Ursprung der (wiederkehrenden und
» Den § 261 SGB III gibt es seit den 01.04.2012 nicht mehr. Jedes Verwaltungsverfahren muss begründet werden § 35 SGB X besonders Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II
» Die Voraussetzungen für die Anwendung der sog. Nahtlosigkeitsregel können nur dann auf Tatbestandsebene - vor einer Entscheidung durch den Rentenversicherungsträger - verneint werden, wenn zweifelsfrei eine nur vorübergehende, also nicht mehr als
» Gemäß § 74 SGB XII werden die erforderlichen Kosten einer Bestattung übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen - russisch-orthodoxe Bestattung - PKW muss nicht zur Begleichung der Bestattungskosten
» Auch wenn im Rahmen einer Überprüfung nach § 44 SGB X rückwirkend Leistungen für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr geltend gemacht werden, macht dies die Berufung nicht nach § 144 Abs. 1 Satz 2 statthaft, wenn der Ursprung der (wiederkehrenden und
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema