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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Weiterbewilligungsanträge werden nicht mehr zugesendet, die Soziale Bürgerinitiative e.V. informiert

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Weiterbewilligungsanträge werden nicht mehr zugesendet, die Soziale Bürgerinitiative e.V. informiert Empty Weiterbewilligungsanträge werden nicht mehr zugesendet, die Soziale Bürgerinitiative e.V. informiert

Beitrag von Willi Schartema Mo Jul 29, 2013 10:49 pm

Uns liegt seit heute ein offizielles Schreiben des Jobcenters vor, in dem angekündigt wird, dass mit Wirkung vom 01.01.2014 diese nicht mehr zu gesendet werden.

Im Folgenden den genauen, übernommenen Text:

Wichtiger Hinweis für alle Kunden!
Betrifft: Weiterbewilligungsanträge IHR Handeln ist gefragt!

Anträge auf Weiterbewilligung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wurden Ihnen in der Vergangenheit automatisch übersandt.
Ab dem Jahr 2014 hat diese Regelung keine Gültigkeit mehr, so dass Sie in eigener Verantwortung dafür zu sorgen haben, dass der von Ihnen selbst beschaffte Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig vor Ablauf eines Bewilligungszeitraums (vgl. letzer Bewilligungsbescheid) dem Jobcenter eingereicht wird, und zwar frühestens 6 Wochen - spätestens 2 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums!!!

Weiterbewilligungsanträge können an der Information des Jobcenters abgeholt bzw, im Internet unter www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik "Formulare" > Formulare für Bürgerinnen & Bürger > " Arbeitslosengeld II" abgerufen werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Leistungssachbearbeiterin bzw. Ihren Leistungssachbearbeiter.

Bitte bewahren Sie diesen Hinweis als Erinnerungsstütze auf, da Sie bei nicht rechtzeitiger Antragstellung Gefahr laufen, keine nahtlose Anschlusszahlung zu erhalten.


Ein Hinweis von uns:
Drucken Sie die Formulare nicht aus dem Internet, denn die Kosten dafür erstattet Ihnen niemand.
Kommen Sie lieber zu uns, wir haben immer welche auf Vorrat!!!


Johannes Alfred Gay
Sozialberater &
Ratsherr in Gladbeck

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