Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Integrationshelfer in Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Seite 1 von 1
Integrationshelfer in Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Rostock, Beschluss vom 28.10.2013 - S 8 SO 80/13 ER
Leitsätze
Von der Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers können im Rahmen der Eingliederungshilfe auch Maßnahmen umfasst sein, die zum Aufgabenbereich der Schulverwaltung oder eines Schulträgers gehören. Ausgeschlossen sind allerdings Maßnahmen, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind (Anschluss an BSG, Urt. v. 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R ).
Der Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule lässt sich nur im Rückgriff auf die landesschulrechtlichen Vorschriften näher bestimmen (Abweichung zu BSG, Urt. v. 22.03.2012 B 8 SO 30/10 R ).
Der Kern der pädagogischen Arbeit der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung umfasst nach dem Landesrecht Mecklenburg Vorpommern die individuelle Förderung in allen Entwicklungs und Persönlichkeitsbereichen. Es bleibt damit allenfalls in sehr engen Grenzen Raum für unterstützende Leistungen der Eingliederungshilfe in Form eines Integrationshelfers.
Quelle: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=499E601A3AD6A6A288B657A9187FFD4F.jp74?showdoccase=1&doc.id=JURE130017959&st=ent
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
Leitsätze
Von der Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers können im Rahmen der Eingliederungshilfe auch Maßnahmen umfasst sein, die zum Aufgabenbereich der Schulverwaltung oder eines Schulträgers gehören. Ausgeschlossen sind allerdings Maßnahmen, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind (Anschluss an BSG, Urt. v. 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R ).
Der Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule lässt sich nur im Rückgriff auf die landesschulrechtlichen Vorschriften näher bestimmen (Abweichung zu BSG, Urt. v. 22.03.2012 B 8 SO 30/10 R ).
Der Kern der pädagogischen Arbeit der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung umfasst nach dem Landesrecht Mecklenburg Vorpommern die individuelle Förderung in allen Entwicklungs und Persönlichkeitsbereichen. Es bleibt damit allenfalls in sehr engen Grenzen Raum für unterstützende Leistungen der Eingliederungshilfe in Form eines Integrationshelfers.
Quelle: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=499E601A3AD6A6A288B657A9187FFD4F.jp74?showdoccase=1&doc.id=JURE130017959&st=ent
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
Ähnliche Themen
» Arbeitslose Akademiker - Die geistige Elite bei der Arbeitsagentur
» Hegele/Krug/Feiertag/Bloch: Denkschrift zum neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, Entwicklung seit der Instrumentenreform 2012
» Der Einsatz eines Integrationshelfers in einer Förderschule stellt eine durch den Sozialhilfeträger zu erbringende Leistung der Eingliederungshilfe zur Ermöglichung oder Erleichterung des Schulbesuches dar.
» Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Kostenübernahme für einen Integrationshelfer bei Besuch eines Schulhorts - Erforderlichkeit des Hortbesuchs - Erleichterung des Übergangs von einer Förderschule zu einer Regel
» Hegele/Krug/Feiertag/Bloch: Denkschrift zum neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, Entwicklung seit der Instrumentenreform 2012
» Der Einsatz eines Integrationshelfers in einer Förderschule stellt eine durch den Sozialhilfeträger zu erbringende Leistung der Eingliederungshilfe zur Ermöglichung oder Erleichterung des Schulbesuches dar.
» Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Kostenübernahme für einen Integrationshelfer bei Besuch eines Schulhorts - Erforderlichkeit des Hortbesuchs - Erleichterung des Übergangs von einer Förderschule zu einer Regel
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema