Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Bulgarischer Straßenmusikant mit Familie hat Anspruch auf ALG II.
Seite 1 von 1
Bulgarischer Straßenmusikant mit Familie hat Anspruch auf ALG II.
Sozialgericht Duisburg, Beschluss vom 30.01.2013 - S 38 AS 2303/13 ER
Leitsätze
Nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II sind Ausländer und ihre Familienangehörigen, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, vom Leistungsanspruch ausgenommen. § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II ist als Regelung, die von existenzsichernden Leistungen ausschließt, restriktiv auszulegen. Es muss positiv festgestellt werden, dass dem Ausländer ein Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitssuche in der Bundesrepublik zusteht (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.2013, Az. B 4 AS 54/12 R; LSG NRW, Beschluss vom 19.07.2013, Az. L 19 AS 942/13 B ER).
Die Antragstellerin kann sich als bulgarische Staatsangehörige mit einem dauerhaften Aufenthalt von über fünf Jahren in der Bundesrepublik Deutschland auf ein anderes Aufenthaltsrecht als zur Arbeitssuche, nämlich auf ein Daueraufenthaltsrecht nach § 4a Freizügigkeitsgesetz (FreizügigG-EU) berufen. Ein Daueraufenthaltsrecht erlangen danach die Unionsbürger, die sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben. Unionsbürger sind auch nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit ihres Aufenthalts durch eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 30.01.2013, Az. B 4 AS 54/12 R).
Der Antragsteller kann sich zudem als Straßenmusikant auf ein Aufenthaltsrecht nach § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 FreizügigG/EU berufen, denn dies ist als niedergelassene selbstständige Erwerbstätigkeit anzusehen. Somit ist auch er - unabhängig davon, dass auch bei ihm keine positive Feststellung des Aufenthalts zur Arbeitssuche erfolgen kann - nicht vom Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II erfasst (entgegen: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.01.2010, Az. L 25 AS 1831/09 B ER; Beschluss vom 05.03.2012, L 29 AS 414/12 B ER).
Eine niedergelassene selbstständige Erwerbstätigkeit erfordert, dass damit ein Erwerbszweck in der Weise erfolgt, dass die Tätigkeit entgeltlich erbracht wird und eine Teilnahme am Wirtschaftsleben darstellt. Mit dieser Teilhabe am Wirtschaftsleben muss ein wirtschaftlicher Güteraustausch angestrebt werden, der auch ideelle Güter oder Dienstleistungen betreffen kann. An den Umfang und die wirtschaftliche Bedeutung der Tätigkeit, die ggf. zum Lebensunterhalt der Familie nicht ausreicht, dürfen rechtlich nur relativ geringe Ansprüche gestellt werden (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2010, Az. L 10 AS 1023/10 B ER - bezüglich Flaschensammlern abgelehnt-).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=165044&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
Leitsätze
Nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II sind Ausländer und ihre Familienangehörigen, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, vom Leistungsanspruch ausgenommen. § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II ist als Regelung, die von existenzsichernden Leistungen ausschließt, restriktiv auszulegen. Es muss positiv festgestellt werden, dass dem Ausländer ein Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitssuche in der Bundesrepublik zusteht (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.2013, Az. B 4 AS 54/12 R; LSG NRW, Beschluss vom 19.07.2013, Az. L 19 AS 942/13 B ER).
Die Antragstellerin kann sich als bulgarische Staatsangehörige mit einem dauerhaften Aufenthalt von über fünf Jahren in der Bundesrepublik Deutschland auf ein anderes Aufenthaltsrecht als zur Arbeitssuche, nämlich auf ein Daueraufenthaltsrecht nach § 4a Freizügigkeitsgesetz (FreizügigG-EU) berufen. Ein Daueraufenthaltsrecht erlangen danach die Unionsbürger, die sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben. Unionsbürger sind auch nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit ihres Aufenthalts durch eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 30.01.2013, Az. B 4 AS 54/12 R).
Der Antragsteller kann sich zudem als Straßenmusikant auf ein Aufenthaltsrecht nach § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 FreizügigG/EU berufen, denn dies ist als niedergelassene selbstständige Erwerbstätigkeit anzusehen. Somit ist auch er - unabhängig davon, dass auch bei ihm keine positive Feststellung des Aufenthalts zur Arbeitssuche erfolgen kann - nicht vom Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II erfasst (entgegen: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.01.2010, Az. L 25 AS 1831/09 B ER; Beschluss vom 05.03.2012, L 29 AS 414/12 B ER).
Eine niedergelassene selbstständige Erwerbstätigkeit erfordert, dass damit ein Erwerbszweck in der Weise erfolgt, dass die Tätigkeit entgeltlich erbracht wird und eine Teilnahme am Wirtschaftsleben darstellt. Mit dieser Teilhabe am Wirtschaftsleben muss ein wirtschaftlicher Güteraustausch angestrebt werden, der auch ideelle Güter oder Dienstleistungen betreffen kann. An den Umfang und die wirtschaftliche Bedeutung der Tätigkeit, die ggf. zum Lebensunterhalt der Familie nicht ausreicht, dürfen rechtlich nur relativ geringe Ansprüche gestellt werden (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2010, Az. L 10 AS 1023/10 B ER - bezüglich Flaschensammlern abgelehnt-).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=165044&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
Ähnliche Themen
» Bulgarischer Staatsangehöriger hat vorläufigen Anspruch auf ALG II.
» Es ist ermessensfehlerhaft, wenn die Agentur für Arbeit im Rahmen der Ermessensentscheidung über einen Anspruch auf Gründungszuschuss nach § 93 SGB III den Anspruch unter Bezugnahme auf den Vermittlungsvorrang (§ 4 SGB III) ablehnt, sofern nachvollziehba
» Bulgarischer Staatsbürger hat Anspruch auf vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II.
» Bulgarischer Staatsangehöriger ist bei (lediglich) vorläufig gewährtem ALG II pflichtversichert nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V.
» Hartz IV für spanische Familie im Eilverfahren.
» Es ist ermessensfehlerhaft, wenn die Agentur für Arbeit im Rahmen der Ermessensentscheidung über einen Anspruch auf Gründungszuschuss nach § 93 SGB III den Anspruch unter Bezugnahme auf den Vermittlungsvorrang (§ 4 SGB III) ablehnt, sofern nachvollziehba
» Bulgarischer Staatsbürger hat Anspruch auf vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II.
» Bulgarischer Staatsangehöriger ist bei (lediglich) vorläufig gewährtem ALG II pflichtversichert nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V.
» Hartz IV für spanische Familie im Eilverfahren.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema