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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die Immatrikulation des Studierenden an einer Hochschule begründet die Vermutung, der Studierende könne während seines Studiums keiner beitragspflichtigen Beschäftigung nachgehen.

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Die Immatrikulation des Studierenden an einer Hochschule begründet die Vermutung, der Studierende könne während seines Studiums keiner beitragspflichtigen Beschäftigung nachgehen.  Empty Die Immatrikulation des Studierenden an einer Hochschule begründet die Vermutung, der Studierende könne während seines Studiums keiner beitragspflichtigen Beschäftigung nachgehen.

Beitrag von Willi Schartema Fr Okt 25, 2013 1:30 pm

LSG Hessen, Urteil vom 26.06.2013 - L 6 AL 186/10,

Anmerkung von Rechtsanwältin Stella Schicke, Plagemann Rechtsanwälte, Frankfurt a.M.

Die Vermutung, ein Studierender könne nur versicherungsfreie Beschäftigungen ausüben, ist widerlegt, wenn der Studierende erstmalig immatrikuliert ist und er in der Zeit zwischen Semesterbeginn und Beginn der für ihn verpflichtenden Lehrveranstaltungen objektiv und subjektiv der Vermittlung zur Verfügung steht. (Leitsätze der Verfasserin).

Quelle: Aus beck-fachdienst Sozialversicherungsrecht 20/2013 vom 11.10.20123, hier:


http://beck-aktuell.beck.de/news/lsg-hessen-alg-i-f-r-einen-eingeschriebenen-studenten ,

zum Volltext der Entscheidung:


http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Hessen&Datum=26.06.2013&Aktenzeichen=L%206%20AL%20186/10


Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
 
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http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
 
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