Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Die Immatrikulation des Studierenden an einer Hochschule begründet die Vermutung, der Studierende könne während seines Studiums keiner beitragspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
Seite 1 von 1
Die Immatrikulation des Studierenden an einer Hochschule begründet die Vermutung, der Studierende könne während seines Studiums keiner beitragspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
LSG Hessen, Urteil vom 26.06.2013 - L 6 AL 186/10,
Anmerkung von Rechtsanwältin Stella Schicke, Plagemann Rechtsanwälte, Frankfurt a.M.
Die Vermutung, ein Studierender könne nur versicherungsfreie Beschäftigungen ausüben, ist widerlegt, wenn der Studierende erstmalig immatrikuliert ist und er in der Zeit zwischen Semesterbeginn und Beginn der für ihn verpflichtenden Lehrveranstaltungen objektiv und subjektiv der Vermittlung zur Verfügung steht. (Leitsätze der Verfasserin).
Quelle: Aus beck-fachdienst Sozialversicherungsrecht 20/2013 vom 11.10.20123, hier:
http://beck-aktuell.beck.de/news/lsg-hessen-alg-i-f-r-einen-eingeschriebenen-studenten ,
zum Volltext der Entscheidung:
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Hessen&Datum=26.06.2013&Aktenzeichen=L%206%20AL%20186/10
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
Anmerkung von Rechtsanwältin Stella Schicke, Plagemann Rechtsanwälte, Frankfurt a.M.
Die Vermutung, ein Studierender könne nur versicherungsfreie Beschäftigungen ausüben, ist widerlegt, wenn der Studierende erstmalig immatrikuliert ist und er in der Zeit zwischen Semesterbeginn und Beginn der für ihn verpflichtenden Lehrveranstaltungen objektiv und subjektiv der Vermittlung zur Verfügung steht. (Leitsätze der Verfasserin).
Quelle: Aus beck-fachdienst Sozialversicherungsrecht 20/2013 vom 11.10.20123, hier:
http://beck-aktuell.beck.de/news/lsg-hessen-alg-i-f-r-einen-eingeschriebenen-studenten ,
zum Volltext der Entscheidung:
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Hessen&Datum=26.06.2013&Aktenzeichen=L%206%20AL%20186/10
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
Ähnliche Themen
» Nach der Definition des § 8 Abs. 2 SGB 2 besteht Erwerbsfähigkeit bei Ausländern erst dann, wenn sie einer Beschäftigung im Sinne § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB 4 nachgehen können Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23.05.2012,- L 9 AS 47/12 B
» Die Auffassung des Arbeitslosen, der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung sei unverhältnismäßig, wenn das verfolgte Ziel auch mit einem Verwaltungsakt erreicht werden könne, teilt das Gericht nicht.
» Keine Kostenübernahme für Sonderanfertigung einer Gleitsichtbrille mit zwei Prismengläsern für die Anbahnung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. schulischen Ausbildung aus dem Vermittlungsbudget durch das Jobcenter, wenn die die begehrte
» Leistungsausschluss - Studium an einer nicht staatlich anerkannten Hochschule - duales Studium
» Antrag auf Hilfen bei der Anbahnung und Aufnahme einer Beschäftigung, § 45 SGB III n.F.
» Die Auffassung des Arbeitslosen, der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung sei unverhältnismäßig, wenn das verfolgte Ziel auch mit einem Verwaltungsakt erreicht werden könne, teilt das Gericht nicht.
» Keine Kostenübernahme für Sonderanfertigung einer Gleitsichtbrille mit zwei Prismengläsern für die Anbahnung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. schulischen Ausbildung aus dem Vermittlungsbudget durch das Jobcenter, wenn die die begehrte
» Leistungsausschluss - Studium an einer nicht staatlich anerkannten Hochschule - duales Studium
» Antrag auf Hilfen bei der Anbahnung und Aufnahme einer Beschäftigung, § 45 SGB III n.F.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema