Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Zum Begriff des Partners im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 c) SGB II
Seite 1 von 1
Zum Begriff des Partners im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 c) SGB II
Landessozialgericht Niedersachsen - Bremen, Urteil vom 29.05.2013 - L 13 AS 268/11
1. Eine Partnerschaft zeichnet sich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch dadurch aus, dass sich ihre Mitglieder zueinander in dem Sinne bekennen, der jeweils andere sei "die Partnerin bzw. der Partner" oder "die Freundin oder der Freund", man sei "zusammen" oder lebe in einer Beziehung oder dergleichen; Wesensimmanent ist das all diesen Bezeichnungen zugrunde liegende Bekenntnis zueinander, wobei es freilich nicht entscheidend ist, was die Beteiligten Dritten oder gar Behörden gegenüber auf Nachfrage angeben, sondern wie ihr Verhältnis zueinander, im Sinne eines objektiven Tatbestandsmerkmals, tatsächlich ausgestaltet ist.
2. Das Vorliegen eines "Verantwortungs- und Einstandswillens" im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II und der Vermutungsregelung des § 7 Abs. 3a SGB II ist ein Element, das lediglich in festgestellten Partnerschaften zu prüfen ist.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=161992&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de"
Willi S
1. Eine Partnerschaft zeichnet sich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch dadurch aus, dass sich ihre Mitglieder zueinander in dem Sinne bekennen, der jeweils andere sei "die Partnerin bzw. der Partner" oder "die Freundin oder der Freund", man sei "zusammen" oder lebe in einer Beziehung oder dergleichen; Wesensimmanent ist das all diesen Bezeichnungen zugrunde liegende Bekenntnis zueinander, wobei es freilich nicht entscheidend ist, was die Beteiligten Dritten oder gar Behörden gegenüber auf Nachfrage angeben, sondern wie ihr Verhältnis zueinander, im Sinne eines objektiven Tatbestandsmerkmals, tatsächlich ausgestaltet ist.
2. Das Vorliegen eines "Verantwortungs- und Einstandswillens" im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II und der Vermutungsregelung des § 7 Abs. 3a SGB II ist ein Element, das lediglich in festgestellten Partnerschaften zu prüfen ist.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=161992&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de"
Willi S
Ähnliche Themen
» Ob Schulden im Sinne des § 22 Abs. 8 SGB II oder tatsächliche Aufwendungen für Un-terkunft und Heizung im Sinne des § 22 Abs. 1 SGB II vorliegen, ist ausgehend von dem Zweck der Leistungen
» keine Auskunftspflicht über Einkommens- und Vermögensverhältnisse des anderen Partners gegenüber dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Damit können Leistungen auch nicht wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden. Mit Beschluss vom 06.05.20
» BSG: Fürsorge im Sinne des EFA Gleichbehandlungsgebots Fürsorge im Sinne des EFA Gleichbehandlungsgebots Europäisches Fürsorgeabkommen: In Deutschland lebender Franzose Anspruch Arbeitslosengeld II Bundessozialgericht, Urteil 2010 - B 1 4 AS 2 3/10 R
» Arbeitslose können die Übernahme der Kosten für die Reparatur ihres Pkw s zur Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung aus dem Vermittlungsbudget beantragen. Der Begriff der Anbahnung, der sich auch in § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
» Jobcenter muss keine Kosten als Zuschuss für zwei neue Brillengläser als Leistungen nach dem SGB II übernehmen – zum Begriff des therapeutischen Gerätes
» keine Auskunftspflicht über Einkommens- und Vermögensverhältnisse des anderen Partners gegenüber dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Damit können Leistungen auch nicht wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden. Mit Beschluss vom 06.05.20
» BSG: Fürsorge im Sinne des EFA Gleichbehandlungsgebots Fürsorge im Sinne des EFA Gleichbehandlungsgebots Europäisches Fürsorgeabkommen: In Deutschland lebender Franzose Anspruch Arbeitslosengeld II Bundessozialgericht, Urteil 2010 - B 1 4 AS 2 3/10 R
» Arbeitslose können die Übernahme der Kosten für die Reparatur ihres Pkw s zur Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung aus dem Vermittlungsbudget beantragen. Der Begriff der Anbahnung, der sich auch in § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
» Jobcenter muss keine Kosten als Zuschuss für zwei neue Brillengläser als Leistungen nach dem SGB II übernehmen – zum Begriff des therapeutischen Gerätes
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema