Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Der Grundsatz, dass für das Prozesskostenhilfeverfahren keine Prozesskostenhilfe gewährt werden kann, schließt auch die Gewährung von Prozesskostenhilfe für das PKH-Beschwerdeverfahren aus (entgegen: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. Januar 2012
Seite 1 von 1
Der Grundsatz, dass für das Prozesskostenhilfeverfahren keine Prozesskostenhilfe gewährt werden kann, schließt auch die Gewährung von Prozesskostenhilfe für das PKH-Beschwerdeverfahren aus (entgegen: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. Januar 2012
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.03.2013 - L 11 AS 1495/12 B
1. Der Grundsatz, dass für das Prozesskostenhilfeverfahren keine Prozesskostenhilfe gewährt werden kann, schließt auch die Gewährung von Prozesskostenhilfe für das PKH-Beschwerdeverfahren aus (entgegen: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. Januar 2012 - L 15 AS 305/11 B).
2. Die Berücksichtigung von Teilbeträgen des für die Tochter der Leistungsbezieherin gewährten Kindergeldes als Einkommen der Mutter erfolgte zu Recht, da das Kindergeld nicht dem Kind selbst als Anspruchsberechtigtem, sondern einem Elternteil für das Kind gewährt wird (vgl. § 1 Bundeskindergeldgesetz ). § 11 Abs 1 Satz 3 SGB II (in der im Jahre 2008 geltenden Fassung - im Folgenden: a.F.; vgl. nunmehr: § 11 Abs 1 Satz 4 SGB II in der seit 1. April 2011 geltenden Fassung) sieht abweichend für das Grundsicherungsrecht vor, dass das Kindergeld dem jeweiligen Kind als Einkommen zuzurechnen ist, soweit es von diesem zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird.
An dieser grundsicherungsrechtlichen Zuordnung hat sich auch durch die Neufassung des § 1612b BGB nichts geändert (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse des erkennenden Senats vom 5. und 7. Februar 2013 - L 11 AS 1218/12 B sowie L 11 AS 721/12 B).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=
Anmerkung: Ebenso - Thüringer LSG, Beschluss vom 04.07.2013 - L 9 AS 395/11 rechtskräftig
Es ist nicht zu beanstanden, dass Kindergeld für Kinder von Beziehern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einerseits den Unterhaltsanspruch des Kindesvater mindert und andererseits entsprechend den gesetzlichen Vorschriften im SGB II voll auf den Leistungsanspruch angerechnet wird.
Quellenangabe "Tacheles-Rechtsprechungsticker,
Willi S
1. Der Grundsatz, dass für das Prozesskostenhilfeverfahren keine Prozesskostenhilfe gewährt werden kann, schließt auch die Gewährung von Prozesskostenhilfe für das PKH-Beschwerdeverfahren aus (entgegen: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. Januar 2012 - L 15 AS 305/11 B).
2. Die Berücksichtigung von Teilbeträgen des für die Tochter der Leistungsbezieherin gewährten Kindergeldes als Einkommen der Mutter erfolgte zu Recht, da das Kindergeld nicht dem Kind selbst als Anspruchsberechtigtem, sondern einem Elternteil für das Kind gewährt wird (vgl. § 1 Bundeskindergeldgesetz ). § 11 Abs 1 Satz 3 SGB II (in der im Jahre 2008 geltenden Fassung - im Folgenden: a.F.; vgl. nunmehr: § 11 Abs 1 Satz 4 SGB II in der seit 1. April 2011 geltenden Fassung) sieht abweichend für das Grundsicherungsrecht vor, dass das Kindergeld dem jeweiligen Kind als Einkommen zuzurechnen ist, soweit es von diesem zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird.
An dieser grundsicherungsrechtlichen Zuordnung hat sich auch durch die Neufassung des § 1612b BGB nichts geändert (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse des erkennenden Senats vom 5. und 7. Februar 2013 - L 11 AS 1218/12 B sowie L 11 AS 721/12 B).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=
Anmerkung: Ebenso - Thüringer LSG, Beschluss vom 04.07.2013 - L 9 AS 395/11 rechtskräftig
Es ist nicht zu beanstanden, dass Kindergeld für Kinder von Beziehern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einerseits den Unterhaltsanspruch des Kindesvater mindert und andererseits entsprechend den gesetzlichen Vorschriften im SGB II voll auf den Leistungsanspruch angerechnet wird.
Quellenangabe "Tacheles-Rechtsprechungsticker,
Willi S
Ähnliche Themen
» Bildungspaket: Anspruch auf außerschulische Lernförderung bei Rechtschreibschwäche Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen,Beschluss vom 28.02.2012, - L 7 AS 43/12 B ER -
» Nach der Definition des § 8 Abs. 2 SGB 2 besteht Erwerbsfähigkeit bei Ausländern erst dann, wenn sie einer Beschäftigung im Sinne § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB 4 nachgehen können Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23.05.2012,- L 9 AS 47/12 B
» Jobcenter muss Führerschein bezahlen, wenn dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht. 2.5 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 13.10.2011, - L 15 AS 317/11 B ER –
» Eine darlehensweise Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten kann nicht auf § 22 Abs. 8 SGB II bzw § 24 Abs. 1 SGB II gestützt werden Landessozialgericht Berlin-Brandenburg,Beschluss vom 08.05.2012,- L 19 AS 951/12 B ER -
» Hartz IV - Wird das Sparbuch vom Enkel mit angerechnet? Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.04.2012 - L 9 AS 695/08 -
» Nach der Definition des § 8 Abs. 2 SGB 2 besteht Erwerbsfähigkeit bei Ausländern erst dann, wenn sie einer Beschäftigung im Sinne § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB 4 nachgehen können Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23.05.2012,- L 9 AS 47/12 B
» Jobcenter muss Führerschein bezahlen, wenn dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht. 2.5 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 13.10.2011, - L 15 AS 317/11 B ER –
» Eine darlehensweise Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten kann nicht auf § 22 Abs. 8 SGB II bzw § 24 Abs. 1 SGB II gestützt werden Landessozialgericht Berlin-Brandenburg,Beschluss vom 08.05.2012,- L 19 AS 951/12 B ER -
» Hartz IV - Wird das Sparbuch vom Enkel mit angerechnet? Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.04.2012 - L 9 AS 695/08 -
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema