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SZ: Bundesregierung befasst sich erneut mit Berechnung der Hartz-IV-Sätze
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SZ: Bundesregierung befasst sich erneut mit Berechnung der Hartz-IV-Sätze
Die Bundesregierung muss sich erneut mit der umstrittenen Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze befassen. Das Bundeskabinett werde voraussichtlich am kommenden Mittwoch den Bericht über die Weiterentwicklung der Methodik für die Ermittlung der Regelsätze beraten, schreibt die "Süddeutsche Zeitung" (Donnerstagsausgabe) unter Berufung auf Regierungskreise.
Die Bundesregierung hatte sich nach dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 dazu verpflichtet, bis 1. Juli 2013 einen entsprechenden Bericht vorzulegen.
Grundlage des Berichts sind zwei neue Forschungsarbeiten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg sowie der Ruhruniversität Bochum, die ebenfalls zum 1. Juli veröffentlicht werden sollen.
Dies geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der SPD-Abgeordneten Petra Ernstberger hervor. Die Höhe der Hartz-IV-Leistungen wird an Hand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ermittelt. Aus dieser geht hervor, wofür Haushalte Geld ausgeben.
Die Verteilungsforscher Irene Becker und Reinhard Schüssler haben bereits im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung nachgerechnet.
Sie kommen laut dem SZ-Bericht zu dem Schluss, dass der Regelsatz für Alleinstehende verglichen mit den 2010 gültigen 359 Euro pro Monat 2011 nicht um fünf, sondern um 27 Euro hätte steigen müssen.
Forscherin Becker hält die regierungsamtliche Berechnungsmethode nach wie vor für "nicht fundiert".
Die Bundesregierung habe damit möglicherweise erneut gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verstoßen, sagte sie der Zeitung.
Das Gutachten der beiden Forscher wird die Böckler-Stiftung an diesem Donnerstag veröffentlichen.
© 2013 dts Nachrichtenagentur
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/sz-bundesregierung-befasst-sich-erneut.html
Willi S
Die Bundesregierung hatte sich nach dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 dazu verpflichtet, bis 1. Juli 2013 einen entsprechenden Bericht vorzulegen.
Grundlage des Berichts sind zwei neue Forschungsarbeiten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg sowie der Ruhruniversität Bochum, die ebenfalls zum 1. Juli veröffentlicht werden sollen.
Dies geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der SPD-Abgeordneten Petra Ernstberger hervor. Die Höhe der Hartz-IV-Leistungen wird an Hand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ermittelt. Aus dieser geht hervor, wofür Haushalte Geld ausgeben.
Die Verteilungsforscher Irene Becker und Reinhard Schüssler haben bereits im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung nachgerechnet.
Sie kommen laut dem SZ-Bericht zu dem Schluss, dass der Regelsatz für Alleinstehende verglichen mit den 2010 gültigen 359 Euro pro Monat 2011 nicht um fünf, sondern um 27 Euro hätte steigen müssen.
Forscherin Becker hält die regierungsamtliche Berechnungsmethode nach wie vor für "nicht fundiert".
Die Bundesregierung habe damit möglicherweise erneut gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verstoßen, sagte sie der Zeitung.
Das Gutachten der beiden Forscher wird die Böckler-Stiftung an diesem Donnerstag veröffentlichen.
© 2013 dts Nachrichtenagentur
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/sz-bundesregierung-befasst-sich-erneut.html
Willi S
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