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Eine politische Mogelpackung und ein soziales Placebo Prof. Dr. Christoph Butterwegge: Bilanz der jüngsten Hartz-IV-Neuregelung – Eine politische Mogelpackung und ein soziales Placebo Eine Analyse von Christoph Butterwegge.
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Eine politische Mogelpackung und ein soziales Placebo Prof. Dr. Christoph Butterwegge: Bilanz der jüngsten Hartz-IV-Neuregelung – Eine politische Mogelpackung und ein soziales Placebo Eine Analyse von Christoph Butterwegge.
Am 9. Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
die Regelsätze beim Arbeitslosengeld II und beim Sozialgeld für nicht
mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt (Az. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1
BvL 4/09) und die Bundesregierung verpflichtet, eine
Neuberechnung/-regelung zu treffen, um Hilfebedürftigen ein
„menschenwürdiges Existenzminimum“ zu sichern. Korrigiert werden musste
nach dem BVerfG-Urteil, dass Kinder mit 60 Prozent des
Erwachsenenregelsatzes (damals: 215 EUR) abgefunden wurden, wenn sie
jünger als 6 Jahre waren, mit 70 Prozent (251 EUR), wenn sie 6 bis 13
Jahre alt waren, und mit 80 Prozent (287 EUR), wenn sie 14 Jahre und
älter waren.
Die Karlsruher Richter/innen erkannten im
Unterschied zur Bundesregierung explizit an, dass Kinder keine
Erwachsenen „im Miniformat“ sind, sondern spezifische Bedarfe haben.
Kinder wachsen eben noch, weshalb sie häufiger Kleidung und neue Schuhe
brauchen. All das war so lange unberücksichtigt geblieben, wie man vom
Regelsatz für (alleinstehende) Erwachsene einfach bloß einen bestimmten
Prozentsatz für Kinder und Jugendliche vorsah.
Hier: Bilanz der
jüngsten Hartz-IV-Neuregelung – Eine politische Mogelpackung und ein
soziales Placebo | NachDenkSeiten – Die kritische Website
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/03/bilanz-der-jungsten-hartz-iv.html
die Regelsätze beim Arbeitslosengeld II und beim Sozialgeld für nicht
mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt (Az. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1
BvL 4/09) und die Bundesregierung verpflichtet, eine
Neuberechnung/-regelung zu treffen, um Hilfebedürftigen ein
„menschenwürdiges Existenzminimum“ zu sichern. Korrigiert werden musste
nach dem BVerfG-Urteil, dass Kinder mit 60 Prozent des
Erwachsenenregelsatzes (damals: 215 EUR) abgefunden wurden, wenn sie
jünger als 6 Jahre waren, mit 70 Prozent (251 EUR), wenn sie 6 bis 13
Jahre alt waren, und mit 80 Prozent (287 EUR), wenn sie 14 Jahre und
älter waren.
Die Karlsruher Richter/innen erkannten im
Unterschied zur Bundesregierung explizit an, dass Kinder keine
Erwachsenen „im Miniformat“ sind, sondern spezifische Bedarfe haben.
Kinder wachsen eben noch, weshalb sie häufiger Kleidung und neue Schuhe
brauchen. All das war so lange unberücksichtigt geblieben, wie man vom
Regelsatz für (alleinstehende) Erwachsene einfach bloß einen bestimmten
Prozentsatz für Kinder und Jugendliche vorsah.
Hier: Bilanz der
jüngsten Hartz-IV-Neuregelung – Eine politische Mogelpackung und ein
soziales Placebo | NachDenkSeiten – Die kritische Website
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/03/bilanz-der-jungsten-hartz-iv.html
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