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Wie hoch sind die Gebühren im Sozialrecht ab dem 1. Juli 2013?
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Wie hoch sind die Gebühren im Sozialrecht ab dem 1. Juli 2013?
Seit 2004
sind die Gebühren im Sozialrecht nicht mehr angehoben worden. Dazu kommt eine
oft restriktive Rechtsprechung der Sozialgerichte. Deshalb die Frage was bringt
das neue Recht?
Hier ein Beispiel:
Rechtsanwalt war im Widerspruchsverfahren tätig und hierfür gibt es
Beratungshilfe. Im Anschließenden Klageverfahren wird in der mündlichen Verhandlung
ein Vergleich geschlossen. Kosten sind nicht zu erstatten. Der
Rechtsanwalt rechnet Beratungs- und Prozesskostenhilfe ab.
1. Altes Recht
Beratungshilfe 99,96 €
Klageverfahren Verfahrensgebühr 170 €, Terminsgebühr 200 € und Vergleichsgebühr
190 € + Post + UST = 690,20 € = 790,16 € incl. Beratungshilfe
2. Neues Recht
Beratungshilfe 121.38 €
Klageverfahren Verfahrengeb 300 € - Anrechnung 50% BeratungshilfeGeb - 42,50 €
= 257,50 €, Terminsgebühr 280 € und Vergleichsgebühr 300 € + Post + UST = 1.020,43
€ incl. Beratungshilfe 1.141,81 € eine Steigerung von 44%
Ausnahmsweise einmal über dem Inflationsatz. Leider gilt für alle vor dem
01.07.2013 begonnen Verfahren noch der alte Gebührenrahmen.
Jetzt das Seminar "Gebühren und Hartz-IV-Kombi" beim Sozialrechtsexperten
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Wer mehr über die neuen Gebühren und die aktuelle Rechtssprechung zu Hartz IV
und dem Recht der Existenzsicherung erfahren will, bucht das einmalige Seminar
am 06. und 07. Dezember 2013 exklusiv für Rechtsanwälte in Potsdam. Zwöfl
Zeitstunden zu einem Preis von 180 € schlappen Euronen. Anmeldung per e-mail
unter info@sozialrechtsexperte.de
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/wie-hoch-sind-die-gebuhren-im.html
Willi S
sind die Gebühren im Sozialrecht nicht mehr angehoben worden. Dazu kommt eine
oft restriktive Rechtsprechung der Sozialgerichte. Deshalb die Frage was bringt
das neue Recht?
Hier ein Beispiel:
Rechtsanwalt war im Widerspruchsverfahren tätig und hierfür gibt es
Beratungshilfe. Im Anschließenden Klageverfahren wird in der mündlichen Verhandlung
ein Vergleich geschlossen. Kosten sind nicht zu erstatten. Der
Rechtsanwalt rechnet Beratungs- und Prozesskostenhilfe ab.
1. Altes Recht
Beratungshilfe 99,96 €
Klageverfahren Verfahrensgebühr 170 €, Terminsgebühr 200 € und Vergleichsgebühr
190 € + Post + UST = 690,20 € = 790,16 € incl. Beratungshilfe
2. Neues Recht
Beratungshilfe 121.38 €
Klageverfahren Verfahrengeb 300 € - Anrechnung 50% BeratungshilfeGeb - 42,50 €
= 257,50 €, Terminsgebühr 280 € und Vergleichsgebühr 300 € + Post + UST = 1.020,43
€ incl. Beratungshilfe 1.141,81 € eine Steigerung von 44%
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http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/wie-hoch-sind-die-gebuhren-im.html
Willi S
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