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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Arbeitsagentur - Weniger Bildung für Hartz-IV-Empfänger

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Arbeitsagentur - Weniger Bildung für Hartz-IV-Empfänger  Empty Arbeitsagentur - Weniger Bildung für Hartz-IV-Empfänger

Beitrag von Willi Schartema Mi Mai 22, 2013 11:06 am

Jobcenter haben die Weiterbildung für
Hartz-IV-Empfänger in den vergangenen Jahren radikal zurückgefahren.


Arbeitsmarktforscher halten die Kürzungen für
unvernünftig: Langfristig lasse sich so kein Geld sparen.


Im April 2010 haben die Jobcenter noch 22.900
Hartz-IV-Empfängern eine berufliche Weiterbildung bewilligt und finanziert. Im
vorigen April waren es laut Daten der Bundesagentur für Arbeit nur noch 13.200
– das entspricht einem Rückgang um rund 42 Prozent.


Nun könnte man einwenden, dass es auch weniger
Erwerbslose gibt. Allerdings ist die Zahl der arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger
im gleichen Zeitraum nur um elf Prozent gesunken.


Ein wichtiger Grund für die Kürzungen ist die
Sparpolitik der Bundesregierung.


2010 seien noch sechs Milliarden Euro für die aktive
Arbeitsmarktpolitik ausgegeben worden, heißt es bei der Bundesagentur für
Arbeit (BA). Im vorigen Jahr waren es nur noch 3,8 Milliarden. Hinzu komme,
dass die BA mehr Arbeitslosen eine komplette Berufsausbildung finanzieren will
– und die sind teurer als kurze Bewerbungstrainings.


weiterlesen:


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/arbeitsagentur-weniger-bildung-fur.html

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