hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

SG Wiesbaden: Hartz-IV-Empfängerin muss Deutsch lernen - Hartz IV-Kürzung für Deutschkurs-Verweigerer

Nach unten

SG Wiesbaden: Hartz-IV-Empfängerin muss Deutsch lernen - Hartz IV-Kürzung für Deutschkurs-Verweigerer  Empty SG Wiesbaden: Hartz-IV-Empfängerin muss Deutsch lernen - Hartz IV-Kürzung für Deutschkurs-Verweigerer

Beitrag von Willi Schartema Di Mai 14, 2013 8:57 am

Empfänger von Hartz IV-Leistungen, die nicht ausreichend Deutsch sprechen,
müssen einen Integrationssprachkurs besuchen.


Dies hat das Sozialgericht Wiesbaden entschieden (Az.:
S 12 AS 484/10).


http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Wiesbaden_S-12-AS-48410_Hartz-IV-Empfaengerin-muss-Deutsch-lernen.news15819.htm

Das Verfahren ist mittlerweile beim Hessischen Landessozialgericht anhängig
(Az.: L 6 AS 187/13 NZB).


Leistungskürzungen
wegen Nichtteilnahme an Integrationssprachkurs


Die 1968 geborene türkische Klägerin ist Mutter von
vier Kindern, die im maßgeblichen Zeitraum 6, 11, 16 und 18 Jahre alt waren.
Sie sollte zur Verbesserung ihrer deutschen Sprachkenntnisse rund drei Mal
wöchentlich, vormittags zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr, einen Integrationssprachkurs
bei der Volkshochschule besuchen.


Da sie nicht bereit war, eine entsprechende
Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, erließ die Beklagte einen die
Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt. Die Klägerin hat sich
aber nicht innerhalb der im Bescheid bestimmten Frist bei der Volkshochschule
für einen Integrationssprachkurs angemeldet.


Das Jobcenter hat deshalb einen Sanktionsbescheid
erlassen, wonach die Regelleistung der SGB II-Empfängerin für drei Monate um
30% und damit um 96,90 Euro monatlich gekürzt worden ist.


SG verweist auf
Prinzip des «Förderns und Forderns»


Das SG sah die Sanktion als rechtmäßig an.

Das Sozialgesetzbuch II beruhe auf dem Prinzip des
«Förderns und Forderns». Erwerbsfähige Hilfeempfänger seien verpflichtet, alle
Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit
auszuschöpfen.


Unabdingbare Voraussetzung für eine dauerhafte
Eingliederung in Arbeit sei die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und
Schrift.


Die vorgesehene Maßnahme diene deshalb rechtmäßig dem
gesetzlich angestrebten Ziel. Die Teilnahme an der Maßnahme sei auch zumutbar
gewesen. Der Ehemann der Klägerin hätte trotz seelischer Probleme zumindest
stundenweise die Betreuung der minderjährigen Kinder übernehmen können.


Quelle:


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/sg-wiesbaden-hartz-iv-empfangerin-muss.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Laktoseintoleranz - Hartz IV - Empfängerin hat Anspruch auf einen ernährungsbedingten Mehrbedarf in Höhe von 1,00 EUR/Tag - 30,00 EUR monatlich
» Stillende Mütter erhalten wegen eines höheren Kalorienbedarfs und sonstigen mit dem Stillen verbundenen Kosten keine höheren Hartz IV-Leistungen. Das entschied das Sozialgericht Wiesbaden in zwei heute veröffentlichten Urteilen. Sozialgericht Wiesbaden,U
» Jobcenter muss für eine Hartz IV-Empfängerin die Aufwendungen für einen gewerblich organisierten Umzug übernehmen - Behörde darf bei einem Umzug nicht abstrakt auf die Hilfe von Freunden und Bekannten verweisen
» Sittenwidrigem Lohn keine Arbeitsverweigerung Keine Hartz IV Sanktion bei sittenwidrigen Löhnen Keine Hartz IV Kürzung bei sittenwidrigen Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante
» Sanktion gegen behinderte Hartz-IV-Empfängerin aufgehoben

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten