Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Dresden hebt zulässige Mieten für Sozialhilfe- und ALG-II-Empfänger an
Seite 1 von 1
Dresden hebt zulässige Mieten für Sozialhilfe- und ALG-II-Empfänger an
Die zulässigen Mieten für Sozialhilfeempfänger und
ALG-II-Empfängern in Dresden werden teils deutlich angehoben. Wie die
Stadtverwaltung am Freitag mitteilte, werden den knapp 5700
Grundsicherungshaushalten in Dresden rückwirkend zum 1. Januar höhere Mieten
anerkannt, denen bisher nur ein Teil der Miete bezahlt wurde. Insgesamt könnten
laut Stadtverwaltung bis zu 30.000 Dresdner von der Neuregelung profitieren.
Bei 1-Personen-Haushalten steigt die zulässige Miete von 276 Euro auf 304,79
Euro. Das sind mehr als zehn Prozent.
Auch für Mehrpersonenhaushalte steigen die Summen
durchgängig. Am 30. Mai soll der Stadtrat die neuen Zahlen beschließen.
„Zum 1. Januar ist der neue Mietspiegel in Kraft getreten, außerdem wurden die
im Februar ausgewerteten Ergebnisse der Kommunalen Bürgerumfrage
berücksichtigt. Damit erfüllt die Stadt Dresden die zentrale Forderung des
Bundessozialgerichts nach Aktualität eines schlüssigen Konzeptes für die
Unterkunftskosten“, erklärt Sozialbürgermeister Martin Seidel (parteilos).
„Diese Werte sind ein Spiegelbild der Dresdner Wohnungsmarktlage“, ergänzt er.
„Dresden ist attraktiv und wächst. Die stetige Nachfrage nach Wohnraum drückt
sich vor allem in den gestiegenen Mieten aus. Mit der regelmäßigen Anpassung
der Richtwerte stellen wir sicher, dass Bürger, die auf Hilfe des Jobcenters
oder des Sozialamts angewiesen sind, nicht umziehen müssen - nur weil sie ihre
Miete nicht mehr zahlen können.
Außerdem profitieren vor allem diejenigen, die
umziehen wollen oder denen bislang ein Teil ihrer Miete nicht anerkannt wurde“,
begründet Seidel die neuen Richtwerte.
Quelle:
Anmerkung: Der 1. Schritt
in die richtige Richtung. zu beachten ist aber folgendes:
Sozialgericht Dresden,
Urteil vom 18.09.2012, - S 38 AS 17/11 , berufung zugelassen
Die von der Landeshauptstadt Dresden auf
der Grundlage des IWU-Gutachtens im Stadtratsbeschluss vom 24.11.2011 für die
Bruttokaltmiete ab dem 01.12.2010 festgelegten Richtwerte beruhen, unabhängig
davon, dass sie nach dem Stadtratsbeschluss erst ab Dezember 2010 angewendet
werden sollen, nicht auf einem schlüssigen Konzept.
Beim Sächsischen LSG sind eine Anzahl von Verfahren anhängig bezüglich der
Frage, ob die Stadt Dresden über ein schlüssiges Konzept verfügt.
Pressemitteilung Sächsisches LSG :
01.06.2012 - Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung in
Dresden - Noch kein schlüssiges Konzept
Pressemitteilung 2013 Sächsisches LSG:
14.02.2013 - Erste Entscheidungen zu "schlüssigen
Konzepten" noch dieses Jahr erwartet
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/dresden-hebt-zulassige-mieten-fur.html
Willi S
ALG-II-Empfängern in Dresden werden teils deutlich angehoben. Wie die
Stadtverwaltung am Freitag mitteilte, werden den knapp 5700
Grundsicherungshaushalten in Dresden rückwirkend zum 1. Januar höhere Mieten
anerkannt, denen bisher nur ein Teil der Miete bezahlt wurde. Insgesamt könnten
laut Stadtverwaltung bis zu 30.000 Dresdner von der Neuregelung profitieren.
Bei 1-Personen-Haushalten steigt die zulässige Miete von 276 Euro auf 304,79
Euro. Das sind mehr als zehn Prozent.
Auch für Mehrpersonenhaushalte steigen die Summen
durchgängig. Am 30. Mai soll der Stadtrat die neuen Zahlen beschließen.
„Zum 1. Januar ist der neue Mietspiegel in Kraft getreten, außerdem wurden die
im Februar ausgewerteten Ergebnisse der Kommunalen Bürgerumfrage
berücksichtigt. Damit erfüllt die Stadt Dresden die zentrale Forderung des
Bundessozialgerichts nach Aktualität eines schlüssigen Konzeptes für die
Unterkunftskosten“, erklärt Sozialbürgermeister Martin Seidel (parteilos).
„Diese Werte sind ein Spiegelbild der Dresdner Wohnungsmarktlage“, ergänzt er.
„Dresden ist attraktiv und wächst. Die stetige Nachfrage nach Wohnraum drückt
sich vor allem in den gestiegenen Mieten aus. Mit der regelmäßigen Anpassung
der Richtwerte stellen wir sicher, dass Bürger, die auf Hilfe des Jobcenters
oder des Sozialamts angewiesen sind, nicht umziehen müssen - nur weil sie ihre
Miete nicht mehr zahlen können.
Außerdem profitieren vor allem diejenigen, die
umziehen wollen oder denen bislang ein Teil ihrer Miete nicht anerkannt wurde“,
begründet Seidel die neuen Richtwerte.
Quelle:
Anmerkung: Der 1. Schritt
in die richtige Richtung. zu beachten ist aber folgendes:
Sozialgericht Dresden,
Urteil vom 18.09.2012, - S 38 AS 17/11 , berufung zugelassen
Die von der Landeshauptstadt Dresden auf
der Grundlage des IWU-Gutachtens im Stadtratsbeschluss vom 24.11.2011 für die
Bruttokaltmiete ab dem 01.12.2010 festgelegten Richtwerte beruhen, unabhängig
davon, dass sie nach dem Stadtratsbeschluss erst ab Dezember 2010 angewendet
werden sollen, nicht auf einem schlüssigen Konzept.
Beim Sächsischen LSG sind eine Anzahl von Verfahren anhängig bezüglich der
Frage, ob die Stadt Dresden über ein schlüssiges Konzept verfügt.
Pressemitteilung Sächsisches LSG :
01.06.2012 - Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung in
Dresden - Noch kein schlüssiges Konzept
Pressemitteilung 2013 Sächsisches LSG:
14.02.2013 - Erste Entscheidungen zu "schlüssigen
Konzepten" noch dieses Jahr erwartet
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/dresden-hebt-zulassige-mieten-fur.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Das Sozialgericht Dresden hebt die wiederholte Sanktionierung einer psychisch behinderten Hartz IV-Empfängerin auf - SG Dresden, Gerichtsbescheid v. 16.05.2014 - S 12 AS 3729/13 u. a.
» SG Oldenburg kippt Mietspiegel in Delmenhorst - Hartz-IV-Empfänger können höhere Mieten einfordern - Für Bewilligungszeiträume ab 2012 ist auf die um zehn Prozent pauschal zu erhöhenden Werte aus § 12 WoGG abzustellen - Zur Überprüfung und
» Haben Hartz IV - Empfänger aus der Stadt Dresden wohl möglich einen höheren Anspruch auf Kosten der Unterkunft? Unterkunftskonzept Dresdens beruht nicht auf einem schlüssigen Konzept
» Unterkunftskosten zu niedrig bemessen!! Mehrere Hunderttausend Euro muss die Stadt Köln nachträglich an Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfänger zahlen, weil ihnen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts bisher zu wenig Unterkunftskosten für ihre
» § 19 Abs. 5 SGB XII eröffnet dem Sozialhilfeträger die Befugnis in Notlagen trotz möglicherweise einzusetzendem Einkommen und Vermögen Sozialhilfe zu leisten (sog. unechte Sozialhilfe gegen Aufwandsersatz). Eine solche Notlage besteht bei drohender
» SG Oldenburg kippt Mietspiegel in Delmenhorst - Hartz-IV-Empfänger können höhere Mieten einfordern - Für Bewilligungszeiträume ab 2012 ist auf die um zehn Prozent pauschal zu erhöhenden Werte aus § 12 WoGG abzustellen - Zur Überprüfung und
» Haben Hartz IV - Empfänger aus der Stadt Dresden wohl möglich einen höheren Anspruch auf Kosten der Unterkunft? Unterkunftskonzept Dresdens beruht nicht auf einem schlüssigen Konzept
» Unterkunftskosten zu niedrig bemessen!! Mehrere Hunderttausend Euro muss die Stadt Köln nachträglich an Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfänger zahlen, weil ihnen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts bisher zu wenig Unterkunftskosten für ihre
» § 19 Abs. 5 SGB XII eröffnet dem Sozialhilfeträger die Befugnis in Notlagen trotz möglicherweise einzusetzendem Einkommen und Vermögen Sozialhilfe zu leisten (sog. unechte Sozialhilfe gegen Aufwandsersatz). Eine solche Notlage besteht bei drohender
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema