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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Statistik der Arbeitsagentur- Miet- und Heizkosten übersteigen Hartz IV-Leistungen

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Statistik der Arbeitsagentur- Miet- und Heizkosten übersteigen Hartz IV-Leistungen  Empty Statistik der Arbeitsagentur- Miet- und Heizkosten übersteigen Hartz IV-Leistungen

Beitrag von Willi Schartema So Mai 05, 2013 9:22 am

Die Kosten für Miete und
Heizung werden immer mehr zum Preistreiber bei Hartz IV. Denn während
in den vergangenen Monaten Wohnen und Wärme extrem teurer wurde, stiegen
die Regelsätze kaum.


Wie die „Bild“-Zeitung
am Freitag unter Berufung auf eine Auswertung von Statistiken der
Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtet, übersteigen die Ausgaben pro
Hartz-Bedarfsgemeinschaft immer häufiger die gezahlte Hartz-IV-Leistung.

Dem
Bericht zufolge haben sich die durchschnittlich gezahlten Regelsätze
pro Haushalt seit der Einführung von Hartz IV kaum verändert. Sie
stiegen seit dem Jahr 2005 nur von 343 auf 349 Euro im Januar 2013.


Seit Januar Situation leicht entspannt



Die Miet- und
Heizungskosten sind dagegen im gleichen Zeitraum im Schnitt von 277 Euro
auf 343 Euro pro Bedarfsgemeinschaft gestiegen – ein Plus von 23,8
Prozent. Sie lagen erstmals im September 2011 für vier Monate über dem
durchschnittlich gezahlten Regelsatz.


Quelle und weiterlesen:

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/statistik-der-arbeitsagentur-miet-und.html

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