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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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SG Berlin: Laktoseintoleranz: Monatlich 13 EUR mehr bei Hartz IV

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SG Berlin: Laktoseintoleranz: Monatlich 13 EUR mehr bei Hartz IV Empty SG Berlin: Laktoseintoleranz: Monatlich 13 EUR mehr bei Hartz IV

Beitrag von Willi Schartema Do Apr 25, 2013 11:11 am

Anspruch auf Mehrbedarf für Ernährung gem. § 21 Abs. 5
SGB II bei Laktoseintoleranz monatlich in Höhe von 13 EUR



Das hat jüngst das SG Berlin mit Urteil vom 05.04.2013
- S 37 AS 13126/12 entschieden.


http://www.harald-thome.de/media/files/SG--Berlin-5.04.2013---Urteil-zu-Mehrbedarf-bei-Laktoseintoleranz.pdf

Eigene Leitsätze

Der ernährungsbedingte Mehrbedarf bei
Laktoseintoleranz ohne zusätzliche Komplikationen oder Überschneidungen mit
sonstigen Lebensmittelunverträglichkeiten ist mit einem Betrag von 13 €
monatlich angemessen erfasst.

Dem Gutachten ist der Vorzug gegenüber den bloßen Empfehlungen des DV zu geben,
zumal es speziell auf die Mehrkosten bei Laktose-Intoleranz eingeht.


Quelle und Volltext der Berliner Gerichtsentscheidung:
Harald
Thome


Hier zum Gutchten, welches das Gericht in Auftrag gab: Harald
Thome


Anmerkung: Das Urteil ist richtungsweisend , vergleichbare Fälle
können dieses Info-Material nutzen. Wollen Sie mit dem Jobcenter auf Augenhöhe
stehen, denn wenden Sie sich vertrauensvoll bei Fragen an uns.


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- langjähriger Sozialberater des RA
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http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/sg-berlin-laktoseintoleranz-monatlich.html

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