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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Gerichtsverwertbare Erklärung an Eides statt Pacta sunt servanda! gemäß u. a. VwGO §§ 99, 117, ZPO §§ 138, 139, GVG §§ 16, 21, 33, 34, 43, 44, 48, GG Art. 1, 25, 101, 103, 140 StGB §§ 1, 11, 126, 357, i. V. mit StGB §§ 187, 188, i. V. mit § StGB 130, i. V

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Gerichtsverwertbare Erklärung an Eides statt Pacta sunt servanda! gemäß u. a. VwGO §§ 99, 117, ZPO §§ 138, 139, GVG §§ 16, 21, 33, 34, 43, 44, 48, GG Art. 1, 25, 101, 103, 140 StGB §§ 1, 11, 126, 357, i. V. mit StGB §§ 187, 188, i. V. mit § StGB 130, i. V Empty Gerichtsverwertbare Erklärung an Eides statt Pacta sunt servanda! gemäß u. a. VwGO §§ 99, 117, ZPO §§ 138, 139, GVG §§ 16, 21, 33, 34, 43, 44, 48, GG Art. 1, 25, 101, 103, 140 StGB §§ 1, 11, 126, 357, i. V. mit StGB §§ 187, 188, i. V. mit § StGB 130, i. V

Beitrag von Willi Schartema Fr März 22, 2013 9:21 am

StGB §§ 132, 132a, i. V. mit StGB § 138, i.
V. mit StGB §§ 25, 26, 27, 29, 30



Az/Gz: ___________________ Behörde/Dienststelle: ________________________


In Erfüllung meiner Vorlagepflicht gegenüber den Prozessparteien in der bei dem/der


_________________________, unter dem Geschäftszeichen: ____________________,


anhängigen Rechtssache (u. a. EV, ZV, GV) versichere ich, der / die unterzeichnende


Herr / Frau: _________________________________, geb. ______________________,


geb. am: _________________, in: __________________________________________,


Dienststelle:_________________________, in: ________________________________,


gerichtsverwertbar an Eides statt, in Kenntnis und im Bewusstsein der Strafbarkeit einer
vorsätzlich falschen oder fahrlässig falschen eidesstattlichen Versicherung, daß ich als
Amtsträger (mit Amtsausweis) Beamter oder Angestellte(r) in einer Behörde, etc., als
Gerichtsvollzieher/in, Obergerichtsvollzieher/in,


Polizeibeamter, Vollzugsbeamte/r,


Rechtspfleger/in,

Richter/in,

Urkundsbeamter etc.


mit
einer rechtsgültigen und rechtswirksamen Ernennung (Bestallungsurkunde)
als Amtsträger/in nach deutschem RECHT (vgl. § 11 StGB) bin, bzw. daß
ich für eine rechtsstaatliche deutsche Behörde, die
sich als solche ausgibt, tätig bin


(z.B. als Arztgutachter oder Grundstücks- und
Immobiliengutachter, Bänker, Schlüssel- oder Abschleppdienst, Kfz-Gutachter etc.).


Für Amtsträger:


Die SHAEF-Gesetze und die SMAD-Befehle sind mir bekannt, bzw. sollten mir diese - im
Zusammenhang mit meiner Zulassung (Bestallung) nach deutschem RECHT als Amtsträger
-Jurist/in, Volljurist/in - bekannt sein.


Auch versichere ich die Gültigkeit und Mängellosigkeit des Geschäftsverteilungsplans des
angehörenden Gerichts nach den §§ 33, 34, 43, 44 und 48 VwVfG, und versichere an Eides
statt, dass ich als Amtsträger (Gerichtsvollzieher/in, Obergerichtsvollzieher/in,



Rechtspfleger/in,


Richter/in,


Urkundsbeamter/in)


in dem anhängigen oben genannten Verfahren zuständig bin bzw. von einem ordentlichen deutschen Staatsgericht beauftragt bin.


Mir ist bekannt, daß das DEUTSCHE RECHT sowohl für alle Prozessbeteiligten, als auch für
mich uneingeschränkt gilt.


Ich erkläre und versichere, dass ich gegenüber den Prozessparteien nicht Partei bin und völlig unparteiisch agiere.


Ich bin weder einem Standesrecht noch Auftraggebern oder Arbeitgebern gegenüber verpflichtet.



Es gilt ausschließlich das Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung vom 22.März 1924.


Darüber hinaus erkläre ich, dass ich bei einem ordentlichen deutschen Staatsgericht tätig
bin.


Ich kenne die Remonstrationspflicht (§36 BeamtStG), welches mich zugleich in die volle
persönliche Verantwortung nimmt bzw. auch vor Missbrauch schützt.


Darüber
hinaus erkläre ich, daß eine Rechtsgrundlage des
US-Militärregierungsgesetz Nr. 2 Art. IV/V §§ 7, 8, und 9 nicht
erforderlich ist.



___________________________ _____________ __________________________
(Ort, Datum) Amtssiegel (eigenhändige Unterschrift)


Beglaubigung der Unterschrift gemäß § 34 Abs. 3 VwVfG:

___________________________ __________________________
(Ort und Tag der Beglaubigung) (Dienstbezeichnung und Unterschrift)


Den Unterzeichnenden ist bewußt, daß diese Erklärung gegenüber einer Natürlichen Person im Sinne BGB § 1 gegeben wird.



Quelle:

http://www.politaia.org/wp-content/uploads/2011/12/Gerichtsverwertbare-Erkl%C3%A4rung-an-Eides-statt1.pdf




Für jeden Gerichtsvollzieher und Polizisten in Sachen Zwangsvollstreckung und Vermögensauskunft anwenden .


Ausdrucken und zur Vorlage in Kopie unterschreiben lassen.

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
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Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

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