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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Jobcenter nach Hausbesuch angezeigt

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Jobcenter nach Hausbesuch angezeigt  Empty Jobcenter nach Hausbesuch angezeigt

Beitrag von Willi Schartema So März 17, 2013 11:49 pm

Eine Diedersdorfer Familie hat gegen das Jobcenter Strafanzeige gestellt.

Damit wollen sich die
Bewohner der Waldsiedlung gegen eine unangemeldete Wohnungsdurchsuchung
wehren, die Außendienstmitarbeiter des Jobcenters bei ihnen durchgeführt
haben sollen.


Henryk Koch wusste
zunächst gar nicht, wen er da in die Wohnung gelassen hatte. Um 10 Uhr
klingelten am Mittwoch die Mitarbeiter des Jobcenters an der Wohnungstür
und begannen mit der Durchsuchung, erzählt er. Sein Freund Jörn Rieche
hilft ihm, sich auszudrücken. Denn die polnische Familie war erst im
Oktober vorigen Jahres aus England nach Seelow übergesiedelt. Das
Deutsch des 42-Jährigen Security-Fachmanns ist noch nicht so gut.


"Wir haben das Recht
dazu", sollen die Jobcenter-Mitarbeiter ihm klar gemacht haben, als sie
begannen, in allen Räumen etwas zu suchen. Grund für die Aktion, wegen
der Koch jetzt Strafanzeige eingereicht hat, soll ein anonymer Hinweis
gewesen sein, demzufolge sich die Familie Leistungen erschleichen würde.


Henryk Kochs Kinder sind
anderthalb, neun und zwölf Jahre alt, die Frau jobbt in Berlin und
Potsdam. Die Wohnungsmiete und den Zuschuss zum Lebensunterhalt erhält
die Familie vom Jobcenter.


Der Antrag auf Erstausstattung der Wohnung wurde abgelehnt, weil "keine Notsituation" vorliege, so der Bescheid des Jobcenters.

Dagegen legte die
Familie Widerspruch ein. Denn bei der Ankunft aus England hatten die
Polen mit deutschen Vorfahren keine Möbel.


Das Jobcenter wird sich
zu dem konkreten Fall nicht äußern, weil mit der Anzeige ein
Gerichtsverfahren erwartet wird, erklärt Marco Schulz, stellvertretender
Geschäftsführer der Behörde.


Generell seien
Vor-Ort-Termine von Mitarbeitern des Jobcenters in der Wohnung des
Kunden auch keine Durchsuchungen, heißt es aus der Geschäftsführung.


"Dieser Begriff
beschreibt, dass in großem Umfang nach Dingen gesucht wird, die
verborgen sind, beispielsweise, indem die Schränke geleert werden.


Die Vorstellung eines
quasi polizeilichen Vorgehens stimmt nicht mit der Realität der
Außendiensttätigkeit des Jobcenters überein", wird vom Jobcenter
unterstrichen .


Die Kunden des Jobcenters würden vorher grundsätzlich darüber belehrt, dass sie keinen Einlass gewähren müssen.

Auch während der
Besichtigung könne der Betroffene diese jederzeit selbst beenden oder
zu einzelnen Räumen den Zutritt verweigern.


Zur Verhinderung
ungerechtfertigten Leistungsbezuges gehe das Jobcenter grundsätzlich
auch anonymen Anzeigen nach. Hausbesuche würden jedoch nur in besonders
begründeten Fällen erfolgen.


Über die
Durchführung eines Hausbesuches entscheidet ein Abteilungsleiter, der
eine Führungskraft mit Befähigung zum Richteramt ist, so Schulz
.


weiterlesen:

Anmerkung:

S.a.Sozialrechtsexperte: Hilfebedürftige nach dem SGB II müssen Hausbesuche von Mitarbeitern des Jobcenters - nicht - dulden.


S.a.Sozialrechtsexperte: Jobcenter schützen Denunzianten - diese Praxis ist ein Skandal

Einem
Anspruch auf Ersatzbeschaffung einer Wohnungserstausstattung nach dem
SGB 2 bei Zuzug aus dem Ausland steht ein in der Vergangenheit liegender
fahrlässiger Verlust vorhandener Möbel nicht entgegen (vgl. BSG, Urt.
v. 27.9.2011, B 4 AS 202/10 R).


http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12204


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- Sozialberater beim Sozialrechtsexperten RA L. Zimmermann.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/jobcenter-nach-hausbesuch-angezeigt.html

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