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Heinz Behler
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Hartz IV Leistungsbezieher soll Lebensmittelgutscheine im Wert von 160 € wöchentlich jeweils zu 40 € beim Jobcenter Herne Wanne-Eickel als Leistungsbedarf abholen. Verletzung des Datenschutz Personalausweis muss vorgelegt werden bei Kassierin/r
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Hartz IV Leistungsbezieher soll Lebensmittelgutscheine im Wert von 160 € wöchentlich jeweils zu 40 € beim Jobcenter Herne Wanne-Eickel als Leistungsbedarf abholen. Verletzung des Datenschutz Personalausweis muss vorgelegt werden bei Kassierin/r
Da er
einen Teil der Sozialleistung verloren hat .
Das
Jobcenter droht mit Sanktionen in schriftlicher Form bei weiterem
Geldverlust und fordert das Geld vom Leistungsberechtigten
in Raten von 10 % dazu einige Urteile!
Lebensmittelgutscheine dürfen
nicht in Geldwert in Raten von 10 %
Einbehalten werden, da Lebensmittel nicht zurückerstattet werden können. Hier
geht es um Naturalien.
Dies stellt auch eine Diskriminierung
da werden Leistungsberechtigte gezwungen
bei unverschuldetem Verlust eines Teil der Sozialleistung
Lebensmittelgutscheine aufgezwungen, Geldleistung ist immer vorrangig vor
Sachleistungen.
Auch steht der Betroffene
Leistungsbezieher
nicht unter Betreuung, dafür gibt es die Regelung das dem Betreutem
wöchentlich Geld zur Verfügung steht um damit
besser Wirtschaften zu können und um eine Notlage zu vermeiden.
Keine Alg II-Kürzung wegen Krankenhausessen
http://www.frank-jaeger.info/fachinformationen/keine-alg-ii-kurzung-wegen-krankenhausessen
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=81914
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
L 9 AS 7/08 ER
Die Berücksichtigung von Vollverpflegung bei vollstationärer Unterbringung als
Einkommen ist nicht statthaft
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/lsg_nrw/j2008/L_9_AS_7_08urteil20080904.html
BSG:
Krankenhausessen ist keine Einnahme für Bezieher von Arbeitslosengeld II
Das Bundessozialgericht hat entschieden – B 14 AS 22/07 R ,
dass wenn ein Hartz-IV-Empfänger im Krankenhaus ist die ARGE
nicht berechtigt ist das Arbeitslosengeld II um den
Verpflegungssatz zu kürzen. Das BSG begründete die Entscheidung damit, dass das
Arbeitslosengeld II eine
pauschale Leistung ist, die einer individuellen Bedarfsermittlung nicht
zugängig ist.
http://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/bsg-verpflegung-krankenhausaufenthalt-kein-einkommen-arbeitslosengeld/
Sanktionierung bei vorzeitigen
Verbrauch von einmaligen Einnahmen
Bei
einem vorzeitiger Verbrauch von einmaligen Einnahmen, z.B. wegen
Schuldentilgung,ist eine fiktive Anrechnung im Hinblick auf die Regelungen der
§§ 31 Abs. 2, 31a, 34 SGB II nicht gerechtfertigt L 7 AS 552/12 B ER
http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t141-bei-einem-vorzeitiger-verbrauch-von-einmaligen-einnahmen-zb-wegen-schuldentilgungist-eine-fiktive-anrechnung-im-hinblick-auf-die-regelungen-der-31-abs-2-31a-34-sgb-ii-nicht-gerechtfertigt-l-7-as-552-12-b-er
Verlust von Sozialleistungen!!!
Gegen
Hartz-IV-Leistungen darf nicht aufgerechnet werden Nach § 42 Abs 2 SGB II sind
Vorschüsse auf die zustehende Leistung anzurechnen. Soweit sie diese
übersteigen, sind sie vom Empfänger zu erstatten. Nach dem klaren Wortlaut und
Sinn und
Zweck
der Vorschrift erfolgt die Anrechnung des Vorschusses auf die zustehenden
Leistungen wenn der Vorschuss geringer ist als die zustehende Leistung.
http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t81-gegen-hartz-iv-leistungen-darf-nicht-aufgerechnet-werden-nach-42-abs-2-sgb-ii-sind-vorschusse-auf-die-zustehende-leistung-anzurechnen-soweit-sie-diese-ubersteigen-sind-sie-vom-empfanger-zu-erstatten-nach-dem-klaren-wortlaut-und-sinn-und-zweck-der-v#81
Strafbares Verhalten führt nur zu
Ersatzpflicht aber nicht wenn jemand einen Teil seiner Sozialleistung verliert!!!
Hartz
IV - Strafbares Verhalten führt nur zu Ersatzpflicht, wenn es auf die
Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit oder den Wegfall der Erwerbsfähigkeit oder
-möglichkeit gerichtet ist
http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t868-hartz-iv-strafbares-verhalten-fuhrt-nur-zu-ersatzpflicht-wenn-es-auf-die-herbeifuhrung-von-hilfebedurftigkeit-oder-den-wegfall-der-erwerbsfahigkeit-oder-moglichkeit-gerichtet-ist
Willi S
einen Teil der Sozialleistung verloren hat .
Das
Jobcenter droht mit Sanktionen in schriftlicher Form bei weiterem
Geldverlust und fordert das Geld vom Leistungsberechtigten
in Raten von 10 % dazu einige Urteile!
Lebensmittelgutscheine dürfen
nicht in Geldwert in Raten von 10 %
Einbehalten werden, da Lebensmittel nicht zurückerstattet werden können. Hier
geht es um Naturalien.
Dies stellt auch eine Diskriminierung
da werden Leistungsberechtigte gezwungen
bei unverschuldetem Verlust eines Teil der Sozialleistung
Lebensmittelgutscheine aufgezwungen, Geldleistung ist immer vorrangig vor
Sachleistungen.
Auch steht der Betroffene
Leistungsbezieher
nicht unter Betreuung, dafür gibt es die Regelung das dem Betreutem
wöchentlich Geld zur Verfügung steht um damit
besser Wirtschaften zu können und um eine Notlage zu vermeiden.
Keine Alg II-Kürzung wegen Krankenhausessen
http://www.frank-jaeger.info/fachinformationen/keine-alg-ii-kurzung-wegen-krankenhausessen
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=81914
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
L 9 AS 7/08 ER
Die Berücksichtigung von Vollverpflegung bei vollstationärer Unterbringung als
Einkommen ist nicht statthaft
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/lsg_nrw/j2008/L_9_AS_7_08urteil20080904.html
BSG:
Krankenhausessen ist keine Einnahme für Bezieher von Arbeitslosengeld II
Das Bundessozialgericht hat entschieden – B 14 AS 22/07 R ,
dass wenn ein Hartz-IV-Empfänger im Krankenhaus ist die ARGE
nicht berechtigt ist das Arbeitslosengeld II um den
Verpflegungssatz zu kürzen. Das BSG begründete die Entscheidung damit, dass das
Arbeitslosengeld II eine
pauschale Leistung ist, die einer individuellen Bedarfsermittlung nicht
zugängig ist.
http://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/bsg-verpflegung-krankenhausaufenthalt-kein-einkommen-arbeitslosengeld/
Sanktionierung bei vorzeitigen
Verbrauch von einmaligen Einnahmen
Bei
einem vorzeitiger Verbrauch von einmaligen Einnahmen, z.B. wegen
Schuldentilgung,ist eine fiktive Anrechnung im Hinblick auf die Regelungen der
§§ 31 Abs. 2, 31a, 34 SGB II nicht gerechtfertigt L 7 AS 552/12 B ER
http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t141-bei-einem-vorzeitiger-verbrauch-von-einmaligen-einnahmen-zb-wegen-schuldentilgungist-eine-fiktive-anrechnung-im-hinblick-auf-die-regelungen-der-31-abs-2-31a-34-sgb-ii-nicht-gerechtfertigt-l-7-as-552-12-b-er
Verlust von Sozialleistungen!!!
Gegen
Hartz-IV-Leistungen darf nicht aufgerechnet werden Nach § 42 Abs 2 SGB II sind
Vorschüsse auf die zustehende Leistung anzurechnen. Soweit sie diese
übersteigen, sind sie vom Empfänger zu erstatten. Nach dem klaren Wortlaut und
Sinn und
Zweck
der Vorschrift erfolgt die Anrechnung des Vorschusses auf die zustehenden
Leistungen wenn der Vorschuss geringer ist als die zustehende Leistung.
http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t81-gegen-hartz-iv-leistungen-darf-nicht-aufgerechnet-werden-nach-42-abs-2-sgb-ii-sind-vorschusse-auf-die-zustehende-leistung-anzurechnen-soweit-sie-diese-ubersteigen-sind-sie-vom-empfanger-zu-erstatten-nach-dem-klaren-wortlaut-und-sinn-und-zweck-der-v#81
Strafbares Verhalten führt nur zu
Ersatzpflicht aber nicht wenn jemand einen Teil seiner Sozialleistung verliert!!!
Hartz
IV - Strafbares Verhalten führt nur zu Ersatzpflicht, wenn es auf die
Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit oder den Wegfall der Erwerbsfähigkeit oder
-möglichkeit gerichtet ist
http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t868-hartz-iv-strafbares-verhalten-fuhrt-nur-zu-ersatzpflicht-wenn-es-auf-die-herbeifuhrung-von-hilfebedurftigkeit-oder-den-wegfall-der-erwerbsfahigkeit-oder-moglichkeit-gerichtet-ist
Willi S
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