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Datenschutz beim Jobcenter - Kontoauszug im Gebüsch - Bundesweit verschwinden Unterlagen in Jobcentern - geschätzte Verlustrate 30 Prozent
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Datenschutz beim Jobcenter - Kontoauszug im Gebüsch - Bundesweit verschwinden Unterlagen in Jobcentern - geschätzte Verlustrate 30 Prozent
Der Antrag einer Bremer
ALG-II-Bezieherin gelangt aus dem Jobcenter-Briefkasten auf die Straße - ein
Problem, das der Bundesdatenschutz-Beauftragte schon 2011 bemängelte.
BREMEN taz | Ein Anruf am Abend: „Ich weiß,
dass Sie allein wohnen und was Sie in den letzten Monaten verdient haben.“ Der
Unbekannte am anderen Ende des Telefons kennt zahlreiche Details aus Anna
Schmidts* Leben. All das zumindest, was aus ihrem Antrag auf Arbeitslosengeld
hervorgeht, den sie ein paar Stunden zuvor persönlich in den Briefkasten des
Jobcenters Bremen-Mitte geworfen hatte – im Inneren, in der Wartehalle.
Der Anrufer fand Schmidts komplette Unterlagen abends
im Gebüsch. Das war Ende November.
Dabei hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte auf das
Problem der unsicheren Briefkästen beim Jobcenter Bremen schon vor über einem
Jahr hingewiesen. Erwerbslosenberatungen berichten, dass regelmäßig Briefe
verschwinden. Erst jetzt soll sich etwas ändern.
Bereits 2011 hatte der das Bremer Jobcenter nach einem
„datenschutzrechtlichen Kontrolltermin“ auf die unsicheren Briefkästen
hingewiesen:
„Diese Briefkästen waren durch ihre geringe
Größe und ihre Standorte nicht ausreichend vor unberechtigten Zugriffen
geschützt“, antwortet Juliane Heinrich, Sprecherin des
Bundesdatenschutzbeauftragten, der taz.
Der Bundesbeauftragte habe „das Jobcenter Bremen
aufgefordert, diese Briefkästen durch größere Exemplare ersetzen und regelmäßig
leeren zu lassen“. Im Zuge der Kontrolle seien auch weitere
datenschutzrechtliche Mängel festgestellt worden, das Verfahren sei aber
frühestens Ende Januar abgeschlossen.
Es droht nicht nur Datenklau
Dass im Jobcenter Bremen immer wieder Unterlagen
verschwinden, ob aus dem Briefkasten oder auf anderem Weg, ist kein neues
Problem: Tobias Helfst vom Bremer Erwerbslosenverband (BEV) schätzt, dass dies
jedem Dritten in seiner Sprechstunde passiert. „Das ist Alltag“, so Helfst.
Weil nicht nur Datenklau droht, sondern auch die Möglichkeit,
Fristen zu verpassen, rät er dazu, sich den Eingang jedes einzelnen Briefes
quittieren zu lassen.
Bundesweit verschwinden Unterlagen in Jobcentern
Laut dem Sozialwissenschaftler Harald Thomé vom
Wuppertaler Selbsthilfeverein Tacheles sind verloren gegangene Unterlagen bei
Jobcentern bundesweit ein Problem.
Immer wieder gebe es darüber Beschwerden von
Wohlfahrtsverbänden. Auch er schätzt die Verlustrate auf 30 Prozent. „Warum das
passiert, ist mir unbegreiflich.“ Einen Grund vermutet er in der
„katastrophalen Unterbesetzung“.
Anmerkung: SG Stade 28.
Kammer, Beschluss vom 03.09.2009, S 28 AS 560/09 ER
Gesetzliche Verpflichtung der Sozialleistungsträger
zur Erteilung einer Eingangsbestätigung
Trotz der Schwierigkeiten für Leistungsempfänger, im
Einzelnen den Nachweis über die Einreichung von Unterlagen bei einem
Sozialleistungsträger nachzuweisen, besteht keine gesetzliche Grundlage für
eine Verpflichtung von Behörden zur Erteilung von Eingangsbetätigungen bzw
Eingangstempeln.
Der Bürger ist auf die üblichen Wege des Nachweises zu
verweisen, zB die Versendung der Unterlagen per Einschreiben oder per Telefax
mit Sendebericht.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/01/datenschutz-beim-jobcenter-kontoauszug.html
Willi S
ALG-II-Bezieherin gelangt aus dem Jobcenter-Briefkasten auf die Straße - ein
Problem, das der Bundesdatenschutz-Beauftragte schon 2011 bemängelte.
BREMEN taz | Ein Anruf am Abend: „Ich weiß,
dass Sie allein wohnen und was Sie in den letzten Monaten verdient haben.“ Der
Unbekannte am anderen Ende des Telefons kennt zahlreiche Details aus Anna
Schmidts* Leben. All das zumindest, was aus ihrem Antrag auf Arbeitslosengeld
hervorgeht, den sie ein paar Stunden zuvor persönlich in den Briefkasten des
Jobcenters Bremen-Mitte geworfen hatte – im Inneren, in der Wartehalle.
Der Anrufer fand Schmidts komplette Unterlagen abends
im Gebüsch. Das war Ende November.
Dabei hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte auf das
Problem der unsicheren Briefkästen beim Jobcenter Bremen schon vor über einem
Jahr hingewiesen. Erwerbslosenberatungen berichten, dass regelmäßig Briefe
verschwinden. Erst jetzt soll sich etwas ändern.
Bereits 2011 hatte der das Bremer Jobcenter nach einem
„datenschutzrechtlichen Kontrolltermin“ auf die unsicheren Briefkästen
hingewiesen:
„Diese Briefkästen waren durch ihre geringe
Größe und ihre Standorte nicht ausreichend vor unberechtigten Zugriffen
geschützt“, antwortet Juliane Heinrich, Sprecherin des
Bundesdatenschutzbeauftragten, der taz.
Der Bundesbeauftragte habe „das Jobcenter Bremen
aufgefordert, diese Briefkästen durch größere Exemplare ersetzen und regelmäßig
leeren zu lassen“. Im Zuge der Kontrolle seien auch weitere
datenschutzrechtliche Mängel festgestellt worden, das Verfahren sei aber
frühestens Ende Januar abgeschlossen.
Es droht nicht nur Datenklau
Dass im Jobcenter Bremen immer wieder Unterlagen
verschwinden, ob aus dem Briefkasten oder auf anderem Weg, ist kein neues
Problem: Tobias Helfst vom Bremer Erwerbslosenverband (BEV) schätzt, dass dies
jedem Dritten in seiner Sprechstunde passiert. „Das ist Alltag“, so Helfst.
Weil nicht nur Datenklau droht, sondern auch die Möglichkeit,
Fristen zu verpassen, rät er dazu, sich den Eingang jedes einzelnen Briefes
quittieren zu lassen.
Bundesweit verschwinden Unterlagen in Jobcentern
Laut dem Sozialwissenschaftler Harald Thomé vom
Wuppertaler Selbsthilfeverein Tacheles sind verloren gegangene Unterlagen bei
Jobcentern bundesweit ein Problem.
Immer wieder gebe es darüber Beschwerden von
Wohlfahrtsverbänden. Auch er schätzt die Verlustrate auf 30 Prozent. „Warum das
passiert, ist mir unbegreiflich.“ Einen Grund vermutet er in der
„katastrophalen Unterbesetzung“.
Anmerkung: SG Stade 28.
Kammer, Beschluss vom 03.09.2009, S 28 AS 560/09 ER
Gesetzliche Verpflichtung der Sozialleistungsträger
zur Erteilung einer Eingangsbestätigung
Trotz der Schwierigkeiten für Leistungsempfänger, im
Einzelnen den Nachweis über die Einreichung von Unterlagen bei einem
Sozialleistungsträger nachzuweisen, besteht keine gesetzliche Grundlage für
eine Verpflichtung von Behörden zur Erteilung von Eingangsbetätigungen bzw
Eingangstempeln.
Der Bürger ist auf die üblichen Wege des Nachweises zu
verweisen, zB die Versendung der Unterlagen per Einschreiben oder per Telefax
mit Sendebericht.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/01/datenschutz-beim-jobcenter-kontoauszug.html
Willi S
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