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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Jobcenter Mainarbeit - Tumult bei der Mainarbeit

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Jobcenter Mainarbeit - Tumult bei der Mainarbeit  Empty Jobcenter Mainarbeit - Tumult bei der Mainarbeit

Beitrag von Willi Schartema Mi März 06, 2013 9:44 am

Von
Madeleine Reckmann



Das Jobcenter Mainarbeit erteilt Hausverbot gegen
Berater der Hartz-IV-Hilfe und stellt Strafanzeige.


Ein Vorfall, zwei Versionen – was sich am Freitag im
Jobcenter Mainarbeit ereignet hat, wird von den beteiligten Personen
unterschiedlich beschrieben. Fest steht, dass am Ende die Polizei kommen
musste, um eine Gruppe Menschen aus dem Gebäude herauszubugsieren, und es ein
Hausverbot und Strafanzeige gegen zwei von ihnen gibt. Außerdem war die
Linken-Bundestagsabgeordnete Christine Buchholz dabei.


Roman Thilenius von der Hartz-IV-Hilfe Offenbach
erklärt, er und ein weiterer Mann hätten am Freitag gegen ein Hausverbot des
Jobcenters mündlich Widerspruch einlegen wollen, das ihnen Anfang Februar
erteilt worden war. Das sei gesetzlich möglich.


Dazu habe er ein Kamerateam, einen Rechtsanwalt, die
Bundestagsabgeordnete und Mainarbeit-Kunden mitgebracht.


Geschäftsführer Matthias Schulze-Böing habe aber den
Widerspruch nicht schriftlich aufnehmen wollen, sondern die Gruppe des Hauses
verwiesen. Dann kam die Polizei.


Aggressives Auftreten

Das Hausverbot sei im Februar ergangen, als sie einer
Gruppe von Hartz-IV-Empfängern helfen wollten, das ihnen zustehende Geld zu
erhalten. „Die Leute haben oft Angst, ihre Ansprüche geltend zu machen“, sagt
Thilenius. Elf Bedarfsgemeinschaften sei das Hartz-IV-Geld nicht ausbezahlt,
die Miete in einigen Fällen monatelang nicht überwiesen worden. In einem Fall
sei die Akte verschwunden. Thilenius berichtet, er sei deshalb mit etwa 25
Personen ins Jobcenter, acht von ihnen seien ins Büro des Geschäftsführers
marschiert und hätten verlangt, den Menschen die Bezüge sofort auszuzahlen.
„Die Leute erklärten sich mittellos, die Behörde muss das bearbeiten“, sagt
Thilenius. Auch damals habe Schulze-Böing die Polizei eingeschaltet.


Mainarbeit-Geschäftsführer Schulze-Böing betont, die
Gruppe sei aggressiv aufgetreten.


Im Februar seien Thilenius und andere ohne anzuklopfen
in sein Büro gekommen, hätten Geld gefordert, ohne an der Aufklärung der Fälle
interessiert gewesen zu sein.


Anstatt einen Gruppensprecher zu benennen, seien alle
in seinem Büro geblieben. Daher habe er von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht
und die Polizei gerufen. Eine Prüfung der elf Fälle habe ergeben, dass neun ihr
Geld bereits bekommen hatten, bei einem sei das Geld unterwegs gewesen und bei
einem habe ein Fehler vorgelegen.


Mündlich Widerspruch gegen ein Hausverbot einzulegen,
sei nur für Menschen gedacht, die nicht schreiben können. Da das auf Thilenius
nicht zutreffe, habe er den Widerspruch nicht aufnehmen wollen.


Am Freitag habe Thilenius die Jobcenterkunden offenbar
im Warteraum eingesammelt und sie instrumentalisiert. Beide Male habe die
Gruppe das Jobcenter für Stunden blockiert. Die Mitarbeiter fühlten sich unter
Druck gesetzt und seien psychisch belastet.


Schulz-Böing wunderte sich, warum die
Bundestagsabgeordnete Buchholz sich für solche Aktionen hergebe.


Anmerkung: Siehe auch Gegenwind Zwickau: GF JC
Zwickau mit Strafantrag gegen Pianski und Reglitzki


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/jobcenter-mainarbeit-tumult-bei-der.html

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