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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Wann übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten (Die Sozialbestattung nach § 74 SGB XII) [ Stand Januar 2013 ]

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Wann übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten (Die Sozialbestattung nach § 74 SGB XII) [ Stand Januar 2013 ]  Empty Wann übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten (Die Sozialbestattung nach § 74 SGB XII) [ Stand Januar 2013 ]

Beitrag von Willi Schartema Do Feb 14, 2013 11:20 am

Wann übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten


(Die Sozialbestattung nach § 74 SGB XII)
[ Stand Januar 2013 ]

Dr. jur. Wigo M ü l l e r , Braunfels - Lahn
ArbG - Direktor a. D.

I Einleitung


Die meisten Verstorbenen werden von ihren nächsten
Angehörigen bestattet. Über die Bestattung entscheidet, wen der Erblasser damit
beauftragt hat (BGH, III ZR 53/11, NJW 2012, 1648; IV ZR 132/11, NJW 2012,
1651).


Diesem Totenfürsorgeberechtigten ist es gestattet, die
Beisetzung zu veranlassen, verpflichtet dazu ist er aber nur, wenn er der im
Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes angegebenen obersten, auf ihn
zutreffenden Stufe angehört.


Als Beispiele sind die Vorgaben des hessischen
Friedhofs- und Bestattungsgesetzes vom 05.07.2007 (GVBl 2007, 338) und des
Niedersächsischen Bestattungsgesetzes vom 08.12.2005 (GVBl 2005, 381)
angegeben:
Bestattung-nach-74-SGB-XII
(Stand 01-13)
(PDF; 58,5 KB)

Literaturhinweis:

Gotzen
Die Sozialbestattung
Leitfaden für die Praxis zur Kostenübernahme nach § 74 SGB XII


Die
Sozialbestattung | Gotzen | beck-shop.de



S.a. Sozialrechtsexperte : Zum
Einsatz von Einkommen bei der Beantragung von Leistungen zur Übernahme von
Bestattungskosten nach § 74 SGB XII



Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/wann-ubernimmt-das-sozialamt-die.html

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