Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Fehlerquote gesenkt- Jobcenter hat Erfolg mit „Bescheid-Erklärern“
Seite 1 von 1
Fehlerquote gesenkt- Jobcenter hat Erfolg mit „Bescheid-Erklärern“
Weniger Rechtsstreit mit unzufriedenen
Klienten – das wünscht sich das Jobcenter Potsdam.
Seit Juli 2012 gibt es ein neues Verfahren, bei dem
Mitarbeiter Hartz-IV-Empfängern das Behördendeutsch erklären und Widersprüche
gegen Bescheide erneut prüfen.
Dafür werden sogenannte „Bescheid-Erklärer“ eingesetzt
(MAZ berichtete). Gestern zog das Amt eine positive Bilanz des ersten halben
Jahres. „40 Prozent der Leute nehmen die Gelegenheit wahr“, sagte Konrad
Bretschneider, Leiter der Rechtsbehelfsstelle des Jobcenters.
Im vergangenen Jahr hätten 115 Hartz-IV-Empfänger, die
bei Bescheiden Widerspruch einlegten, bei einer Vorprüfung Recht bekommen. 42
von ihnen erhielten immerhin zum Teil eine positive Antwort. Dadurch landeten
nur noch 802 Einwände bei der Rechtsbehelfsstelle.
Einen Widerspruch prüft immer der
Jobcenter-Mitarbeiter erneut, der ihn auch ausgestellt hat. So kann eine
Fehlentscheidung gleich zu Beginn korrigiert werden.
„Das führt zu einer größeren Zufriedenheit, weil wir
schneller Fehler entdecken“, sagte Uta Kitzmann, Bereichsleiterin beim
Jobcenter.
Wir haben festgestellt, dass die Zahl der Widersprüche
viel zu hoch ist“, räumte Frank Thomann, Geschäftsführer des Jobcenters, ein.
Mit dem neuen Verfahren erhofft er sich geringere Verwaltungsausgaben.
weiterlesen:
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/fehlerquote-gesenkt-jobcenter-hat.html
Willi S
Klienten – das wünscht sich das Jobcenter Potsdam.
Seit Juli 2012 gibt es ein neues Verfahren, bei dem
Mitarbeiter Hartz-IV-Empfängern das Behördendeutsch erklären und Widersprüche
gegen Bescheide erneut prüfen.
Dafür werden sogenannte „Bescheid-Erklärer“ eingesetzt
(MAZ berichtete). Gestern zog das Amt eine positive Bilanz des ersten halben
Jahres. „40 Prozent der Leute nehmen die Gelegenheit wahr“, sagte Konrad
Bretschneider, Leiter der Rechtsbehelfsstelle des Jobcenters.
Im vergangenen Jahr hätten 115 Hartz-IV-Empfänger, die
bei Bescheiden Widerspruch einlegten, bei einer Vorprüfung Recht bekommen. 42
von ihnen erhielten immerhin zum Teil eine positive Antwort. Dadurch landeten
nur noch 802 Einwände bei der Rechtsbehelfsstelle.
Einen Widerspruch prüft immer der
Jobcenter-Mitarbeiter erneut, der ihn auch ausgestellt hat. So kann eine
Fehlentscheidung gleich zu Beginn korrigiert werden.
„Das führt zu einer größeren Zufriedenheit, weil wir
schneller Fehler entdecken“, sagte Uta Kitzmann, Bereichsleiterin beim
Jobcenter.
Wir haben festgestellt, dass die Zahl der Widersprüche
viel zu hoch ist“, räumte Frank Thomann, Geschäftsführer des Jobcenters, ein.
Mit dem neuen Verfahren erhofft er sich geringere Verwaltungsausgaben.
weiterlesen:
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/fehlerquote-gesenkt-jobcenter-hat.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Besteht objektiv nur die Möglichkeit einer prospektiven Schätzung der Einkommenssituation, darf das Jobcenter nur einen vorläufigen Bescheid erlassen
» Hebt das Jobcenter einen Bescheid nach § 48 SGB X auf, muss es auch den rechtmäßigen Zustand herbeiführen und nicht lediglich eine rechtlich nachteilige Änderung berücksichtigen.
» Aufruf an alle Hartz IV-Empfänger - Klagen loht sich - Fast jede 2. Klage ist erfolgreich -Hunderttausende von Hartz-IV-Empfängern wehren sich juristisch gegen Bescheide der Jobcenter – viele mit Erfolg
» Ein Jobcenter kann die Bewilligung von Arbeitslosengeld II nicht mit der Begründung ablehnen, der Antragsteller habe einen bestimmten Nachweis nicht vorgelegt, wenn es dem SGB II-Träger seinerseits ohne weiteres möglich ist, sich diesen Bescheid selbst zu
» Erfolg für Sozialhilfeempfänger kein Abzug vom Regelbedarf für Mobilierung bei der Sozialhilfe und bei der Grundsicherung im Alter
» Hebt das Jobcenter einen Bescheid nach § 48 SGB X auf, muss es auch den rechtmäßigen Zustand herbeiführen und nicht lediglich eine rechtlich nachteilige Änderung berücksichtigen.
» Aufruf an alle Hartz IV-Empfänger - Klagen loht sich - Fast jede 2. Klage ist erfolgreich -Hunderttausende von Hartz-IV-Empfängern wehren sich juristisch gegen Bescheide der Jobcenter – viele mit Erfolg
» Ein Jobcenter kann die Bewilligung von Arbeitslosengeld II nicht mit der Begründung ablehnen, der Antragsteller habe einen bestimmten Nachweis nicht vorgelegt, wenn es dem SGB II-Träger seinerseits ohne weiteres möglich ist, sich diesen Bescheid selbst zu
» Erfolg für Sozialhilfeempfänger kein Abzug vom Regelbedarf für Mobilierung bei der Sozialhilfe und bei der Grundsicherung im Alter
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema