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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Fehlerquote gesenkt- Jobcenter hat Erfolg mit „Bescheid-Erklärern“

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Fehlerquote gesenkt- Jobcenter hat Erfolg mit „Bescheid-Erklärern“  Empty Fehlerquote gesenkt- Jobcenter hat Erfolg mit „Bescheid-Erklärern“

Beitrag von Willi Schartema Fr Feb 01, 2013 11:16 am

Weniger Rechtsstreit mit unzufriedenen
Klienten – das wünscht sich das Jobcenter Potsdam.


Seit Juli 2012 gibt es ein neues Verfahren, bei dem
Mitarbeiter Hartz-IV-Empfängern das Behördendeutsch erklären und Widersprüche
gegen Bescheide erneut prüfen.


Dafür werden sogenannte „Bescheid-Erklärer“ eingesetzt
(MAZ berichtete). Gestern zog das Amt eine positive Bilanz des ersten halben
Jahres. „40 Prozent der Leute nehmen die Gelegenheit wahr“, sagte Konrad
Bretschneider, Leiter der Rechtsbehelfsstelle des Jobcenters.


Im vergangenen Jahr hätten 115 Hartz-IV-Empfänger, die
bei Bescheiden Widerspruch einlegten, bei einer Vorprüfung Recht bekommen. 42
von ihnen erhielten immerhin zum Teil eine positive Antwort. Dadurch landeten
nur noch 802 Einwände bei der Rechtsbehelfsstelle.


Einen Widerspruch prüft immer der
Jobcenter-Mitarbeiter erneut, der ihn auch ausgestellt hat. So kann eine
Fehlentscheidung gleich zu Beginn korrigiert werden.


„Das führt zu einer größeren Zufriedenheit, weil wir
schneller Fehler entdecken“, sagte Uta Kitzmann, Bereichsleiterin beim
Jobcenter.


Wir haben festgestellt, dass die Zahl der Widersprüche
viel zu hoch ist“, räumte Frank Thomann, Geschäftsführer des Jobcenters, ein.
Mit dem neuen Verfahren erhofft er sich geringere Verwaltungsausgaben.


weiterlesen:

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/fehlerquote-gesenkt-jobcenter-hat.html

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