hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Als Lebensgrundlage ist das Jobcenter untauglich

Nach unten

Als Lebensgrundlage ist das Jobcenter untauglich  Empty Als Lebensgrundlage ist das Jobcenter untauglich

Beitrag von Willi Schartema Mi Jan 30, 2013 11:43 am

Heinz
Buschkowsky-Kolumne


Bei mir in Neukölln haben zwei von drei
Langzeitarbeitslosen keinen Berufsabschluss.


Junge Leute im wunderbaren Alter bis Mitte zwanzig
stehen normalerweise in Saft und Kraft, heiraten und bauen ihr Nest. Bei mir
steht über die Hälfte im Hartz-IV-Bezug.


Ein erfolgreicher Berufsabschluss ist das Signal an
alle anderen: „Ich habe etwas zu Ende gebracht, kann was, und es gibt ein
Metier, das ich beherrsche.“ Dabei fällt nicht so ins Gewicht, ob man den Beruf
zeitlebens ausübt.


Jedes vierte Ausbildungsverhältnis wurde 2011
abgebrochen. In Berlin sogar jedes dritte. Insgesamt waren es deutschlandweit
150
000
geplatzte Verträge.


Sicher gibt’s da auch Fälle mit objektiver Begründung.
Gesundheitliche Unverträglichkeiten, falsche Vorstellungen vom Beruf, Veränderung
in den persönlichen Verhältnissen. Das Leben ist eben manchmal unberechenbar
und oft findet sich etwas Neues.


Problematischer wird es dort, wo einfach die Lust und
das Durchhaltevermögen unterbelichtet sind.


In Berlin wurden den jungen Leuten ohne
Ausbildungsverhältnis im letzten Jahr 2000 freie Stellen angeboten.


Auf dieses Anschreiben zeigten drei Viertel noch nicht
mal eine Reaktion.


Der DGB droht der Wirtschaft mit Kontrollen und
Sanktionen. Wenig hilfreich. Man meint den Esel und schlägt den Sack.

Das Jobcenter ist als Ausbildungsstätte okay, als
Lebensgrundlage allerdings untauglich.


Quelle:

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/01/als-lebensgrundlage-ist-das-jobcenter.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten