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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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BFH: Kindergeld für das volljährige Kind – und die Meldung als Arbeitsuchender

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BFH: Kindergeld für das volljährige Kind – und die Meldung als Arbeitsuchender  Empty BFH: Kindergeld für das volljährige Kind – und die Meldung als Arbeitsuchender

Beitrag von Willi Schartema Mi Jan 23, 2013 9:21 am

BFH, Urt. v.
26.07.2012 -
VI
R 98/10


Wird ein Kind nach Ende der Berufsausbildung arbeitslos und teilt es dies im
Rahmen des Antrags auf Bezug von Leistungen nach dem SGB II der dafür zuständigen
Stelle mit, ist gleichzeitig eine Meldung als Arbeitsuchender i.S. des § 122
SGB III anzunehmen.


Leitsätze


Wird ein Kind nach Ende der Berufsausbildung arbeitslos und teilt es dies im
Rahmen des Antrags auf Bezug von Leistungen nach dem SGB II der dafür
zuständigen Stelle mit, ist gleichzeitig eine Meldung als Arbeitsuchender i.S.
des § 122 SGB III anzunehmen (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 22. September 2011
III R 78/08, BFH/NV 2012, 204).


(Anm. hier §
122 a.F.; § 141 SGB III n.F.)


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/01/bfh-kindergeld-fur-das-volljahrige-kind.html

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