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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Junge, schwer mehrfachbehinderte Frau hat Rechtsanspruch auf Hilfe zur Beschaffung eines KFZ sowie den behindertengerechten Umbau des KFZ durch den Sozialhilfeträger

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Beitrag von Willi Schartema Mo Nov 12, 2012 12:24 pm

Junge,
schwer mehrfachbehinderte Frau hat Rechtsanspruch auf Hilfe zur
Beschaffung eines KFZ sowie den behindertengerechten Umbau des KFZ durch
den Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe.




So die eindeutige Rechtsauffassung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, Urteil vom 26.09.2012, - L 2 SO 1378/11, denn es bestand eine Ermessensreduktion auf Null.


Es ist
entgegen der Auffassung des Sozialhilfeträgers sehr wohl Aufgabe der
Sozialhilfe , einen sozialen Mindeststandard zu gewährleisten (vgl. BSG,
Urteil vom 2.2.2012 – B 8 SO 9/10 R).



Möglicherweise hat die betreuende Mutter einen Vorteil
aus dem KFZ, das ist aber hinzunehmen, denn die Sozialhilfe unterliegt
dem Grundsatz der familiengerechten Hilfe( Voelzke in jurisPK-SGB XII, §
16 RdNr. Cool.

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