hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Jobcenter Krefeld: „Krefelder Landrecht“ im Lichte des Datenschutzes

Nach unten

Jobcenter Krefeld: „Krefelder Landrecht“ im Lichte des Datenschutzes  Empty Jobcenter Krefeld: „Krefelder Landrecht“ im Lichte des Datenschutzes

Beitrag von Willi Schartema Mo März 30, 2015 6:45 am

In Krefeld kam es zu einem Hausbesuch zur Ermittlung einer Einstehensgemeinschaft. Es wurde ein Fragebogen im Krefelder Selbstlaborat verwendet, Daten über einen angetroffenen Hund ermittelt und weitergegeben und vieles mehr ….

 Den Kollegen der Krefelder Erwerbslosenberatung hat es gereicht und sie haben den Vorgang zur Prüfung an den Bundesdatenschutzbeauftragten vorgelegt.

Hier nun die Antwort: http://www.harald-thome.de/media/files/Datenschutz-JC-Krefeld-23.03.2015.pdf


Ich rate an, vergleichbare Vorkommnisse zur fachaufsichts- und datenschutzrechtlichen Prüfung vorzulegen.

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1807/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Kritik an Bürokratie der Jobcenter - Ist vielleicht das Jobcenter nicht in der Lage, so viel Geld zu verwalten?
» Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionbescheid wegen Verweigerung der Zustimmung zur Speicherung von Daten eines Personalfragebogens aus Gründen des Datenschutzes anlässlich eines Einstellungsgespräches. Sozialgericht Berlin,Beschlu
» Papier des Bundesnetzwerk Jobcenter: Entwicklungsnotwendigkeiten der Jobcenter aus Sicht der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
» Kindesunterhalt vom Jobcenter bezahlen lassen! Jobcenter ist verpflichtet nach § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SGB II Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel festgelegten Betrag vom Einkommen abzuziehen.
» Sind Jobcenter streitsüchtig? Gericht verurteilt Jobcenter knallhart zu Missbräulichkeitskosten in Höhe von 600 Euro

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten