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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Arbeitshilfe "Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1.März 2015 mit Beispielen und Hinweisen für die Beratungspraxis"

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Beitrag von Willi Schartema Sa März 21, 2015 8:30 am

Zum 1. März 2015 ist eine Reihe von Änderungen zum Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft getreten. Diese sollen ganz überwiegend die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, das im Juli 2012 den Gesetzgeber aufgefordert hatte, für die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums unabhängig vom Aufenthaltsstatus und der Aufenthaltsdauer zu sorgen.

 Dazu eine Arbeitshilfe für die Beratungspraxis:

 http://www.der-paritaetische.de/nc/fachinfos/artikel/news/arbeitshilfe-ueberblick-zu-den-aenderungen-im-asylbewerberleistungsgesetz-zum-1maerz-2015-mit-beis/

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1801/

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