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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di Feb 10, 2015 10:36 am

In der SZ war ein lesenswerter Artikel  “Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich erneut mit der Frage, ob arbeitsuchende EU-Bürger in Deutschland Anspruch auf Sozialleistungen haben, wenn diese der Existenzsicherung dienen oder einen Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern.”

  http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/sozialleistungen-fuer-eu-buerger-freizuegigkeit-die-sie-meinen-1.2333680


Hier noch eine lesenswerte Analyse "Das Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihr Zugang zu Grundsicherungsleistungen im Aufenthaltsstaat unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Deutschland" des Deutschen Bundestages, Unterabteilung Europa,

diese gibt es hier: http://www.bundestag.de/blob/359382/1620de289f89db4a3b4f2234f71f34f4/das-aufenthaltsrecht-von-unionsbuergern-data.pdf

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1777/

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