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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Geschiedene Ehefrau muss Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber dem Jobcenter geben.

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jobcenter - Geschiedene Ehefrau muss Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber dem Jobcenter geben.  Empty Geschiedene Ehefrau muss Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber dem Jobcenter geben.

Beitrag von Willi Schartema Mo Aug 04, 2014 9:04 am

Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 08.05.2014 - L 3 AS 518/12

Leitsätze (Autor)



§ 60 SGB II ermächtigt den SGB II-Leistungsträger, seine öffentlich-rechtliche, der Leistungsgewährung vorgelagerte Aufgabe zur Amtsermittlung auch durch die Inanspruchnahme Dritter zu erfüllen. Die Nichterfüllung der Auskunftspflicht kann einen Schadensersatzanspruch auslösen (vgl. § 62 Nr. 2 SGB II); außerdem kann der Ordnungswidrigkeitentatbestand in § 63 Abs. 1 Nr. 4 SGB II erfüllen werden. Der SGB II-Leistungsträger kann die Auskunftspflicht gegenüber dem Dritten in Form eines Verwaltungsaktes geltend machen.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171353&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=[url]

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1701/

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