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Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - Vierpersonenhaushalt in Niedersachsen - Wohnflächengrenze - Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts - Heranziehung der Wohngeldtabelle und des bundesweiten Heizspiegels
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Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - Vierpersonenhaushalt in Niedersachsen - Wohnflächengrenze - Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts - Heranziehung der Wohngeldtabelle und des bundesweiten Heizspiegels
LSG NSB, Urteil vom 03.04.2014 - L 7 AS 786/11
Leitsätze (Juris)
Die vom Jobcenter Heidekreis allein aus Zeitungsannoncen ohne weitere qualitative Unterscheidung der Mietdaten gesammelten Mietpreise und die daraus ermittelte Kappungsgrenze von 33 % stellen kein schlüssiges Konzept zur Festsetzung einer angemessenen Mietobergrenze im Sinne des § 22 SGB II dar.
Beim Berechnungsportal Heikos 2.0 handelt es sich nicht um eine durch den örtlichen Grundsicherungsträger in seinem Zuständigkeitsbereich durchgeführte differenzierte Ermittlung von angemessenen Heizkosten.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE140008134&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Anmerkung: ebenso zum Computerprogramm "Heikos" , welches für die Ermittlung eines Grenzwertes für angemessene Heizkosten ungeeignet ist - SG Stuttgart, Urt. v. 12.12.2011 - S 18 AS 8899/08 und LSG NSB, Beschl. v. 09.07.2012 - L 7 AS 883/11
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1651/
Willi S
Leitsätze (Juris)
Die vom Jobcenter Heidekreis allein aus Zeitungsannoncen ohne weitere qualitative Unterscheidung der Mietdaten gesammelten Mietpreise und die daraus ermittelte Kappungsgrenze von 33 % stellen kein schlüssiges Konzept zur Festsetzung einer angemessenen Mietobergrenze im Sinne des § 22 SGB II dar.
Beim Berechnungsportal Heikos 2.0 handelt es sich nicht um eine durch den örtlichen Grundsicherungsträger in seinem Zuständigkeitsbereich durchgeführte differenzierte Ermittlung von angemessenen Heizkosten.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE140008134&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Anmerkung: ebenso zum Computerprogramm "Heikos" , welches für die Ermittlung eines Grenzwertes für angemessene Heizkosten ungeeignet ist - SG Stuttgart, Urt. v. 12.12.2011 - S 18 AS 8899/08 und LSG NSB, Beschl. v. 09.07.2012 - L 7 AS 883/11
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1651/
Willi S
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