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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Darlehen - Darlehen von Verwandten  Empty Darlehen von Verwandten

Beitrag von Willi Schartema Di Mai 06, 2014 10:11 am

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.02.2014 - L 34 AS 1021/12

Leitsätze (Autor)
Keine Berücksichtigung einer Schuldzinsvereinbarung bei der Bewilligung von Kosten für Unterkunft und Heizung, denn eine ernsthafte, rechtlich wirksame, Vereinbarung über die Verpflichtung des Antragstellers zur Zahlung von Schuldzinsen i. S. d. § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB wurde nicht getroffen.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168574&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1628/

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