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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zuschussweise Übernahme der Kosten für einen Herd und einen Kühlschrank abgelehnt - Ersatzbeschaffung

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einen - Zuschussweise Übernahme der Kosten für einen Herd und einen Kühlschrank abgelehnt - Ersatzbeschaffung  Empty Zuschussweise Übernahme der Kosten für einen Herd und einen Kühlschrank abgelehnt - Ersatzbeschaffung

Beitrag von Willi Schartema Mo März 31, 2014 9:43 am

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.02.2014 - L 19 AS 26/13

Leitsätze ( Autor)
Bei der begehrten Ausstattung mit einem Kühlschrank und einem Herd handelt es sich nicht um eine Erstausstattung i.S.v. § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II, sondern um eine Ersatzbeschaffung, für die das Gesetz eine Übernahme der Kosten als Zuschuss nicht vorseht, denn allein die durch Alter und Abnutzung eingetretene Unbrauchbarkeit von Einrichtungsgegenständen stellt unter Berücksichtigung des Gesichtspunkts, dass die Leistungspflicht des Grundsicherungsträgers aus § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II wegen ihres Ausnahmecharakters eng begrenzt ist (Beschluss des Senats vom 04.12.2013 - L 19 AS 2069/13 B ) keine atypische Bedarfslage dar.


Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168387&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2262

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