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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Bei einem Wegfall des Unterkunftsanteils eines Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft aufgrund einer Sanktion sind den übrigen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft in Abweichung von der üblichen Aufteilung nach Kopfteilen höhere Unterkunftskosten zu gewähren.

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sanktion - Bei einem Wegfall des Unterkunftsanteils eines Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft aufgrund einer Sanktion sind den übrigen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft in Abweichung von der üblichen Aufteilung nach Kopfteilen höhere Unterkunftskosten zu gewähren. Empty Bei einem Wegfall des Unterkunftsanteils eines Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft aufgrund einer Sanktion sind den übrigen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft in Abweichung von der üblichen Aufteilung nach Kopfteilen höhere Unterkunftskosten zu gewähren.

Beitrag von Willi Schartema Fr Okt 25, 2013 1:16 pm

BSG, Urteil vom 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2013-5&nr=13133&pos=1&anz=13


Anmerkung: Vgl. dazu: Sanktionen gegenüber Unter-25-Jährigen – Das Problem der Verteilung der Wohnkosten bei mehrköpfigen Bedarfsgemeinschaften, ein Aufsatz von Wersig in info also 2013, 51 ff, 52). Der Aufsatz ist hier abgedruckt: http://www.info-also.nomos.de/fileadmin/infoalso/doc/Aufsatz_infoalso_13_02.pdf


Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock

Quelle:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/


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