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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Fwd: L.E.O. Köln, Berthold Bronisz: Ver.di Fachtagung - Gewalt im Jobcenter in Düsseldorf am 16. April 2013 - "Willst du psychisch Kranke sehn', musst du nur ins Jobcenter gehen'"

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jobcenter - Fwd: L.E.O. Köln, Berthold Bronisz: Ver.di Fachtagung - Gewalt im Jobcenter in Düsseldorf am 16. April 2013 - "Willst du psychisch Kranke sehn', musst du nur ins Jobcenter gehen'"  Empty Fwd: L.E.O. Köln, Berthold Bronisz: Ver.di Fachtagung - Gewalt im Jobcenter in Düsseldorf am 16. April 2013 - "Willst du psychisch Kranke sehn', musst du nur ins Jobcenter gehen'"

Beitrag von Willi Schartema So Apr 21, 2013 10:59 am

Ver.di
Fachtagung - "Gewalt im Jobcenter"


Veröffentlicht am Freitag, 19. April 2013 13:15

Geschrieben von Berthold Bronisz

Am 16. April 2013 fand in Düsseldorf die Fachtagung
"Gewalt im Jobcenter" statt, zu der ich, neben vielen Fachreferenten
der Jobcenter selbst, als Referent eingeladen wurde, um aus Sicht der
HartzIV-Betroffenen darzulegen, wieso es zu Aggressionsausbrüchen kommt.


Das es kein Zuckerschlecken werden würde vor über 100
Personalräten der Jobcenter zu referieren war eigentlich von Anfang an klar.
Insbesondere, wenn man der Einzige ist, der als Betroffener, bzw. für die
Betroffenen eine Sichtweise darlegt, die den Jobcenter-Mitarbeitern zwar
bekannt sind, aber stets verdrängt wird.


Anlass der Fachtagung war der schreckliche Mord im Jobcenter Neuss, bei der eine
Sachbearbeiterin von einem Erwerbslosen erstochen wurde, weil dieser in der
irrigen Annahme war, dass man mit seinen Daten handeln wollte. Zudem war sie
selber noch nicht einmal das Ziel seiner Aggression, sondern schlicht zur
falschen Zeit am falschen Ort, weil der zuständige Sachbearbeiter nicht da war.


Während meine Vorredner, sieht man von Frau Prof. Dr.
Helga Spindler einmal ab, welche über das Aggressionspotential im SGBII
referierte, ausschließlich um die Sicherheit der Beschäftigten sprachen,
versuchte ich zu erläutern, wie es zu einem Aggressionsstau bei den Betroffenen
kommt, der dann durchaus in Kurzschlusshandlungen münden kann.


In meinem Referat legte ich dar, warum Betroffene der
HartzIV-Gesetzgebung mitunter aggressiv reagieren und auftreten können.


Seit Inkrafttreten der unsäglichen
HartzIV-Gesetzgebung mit all ihren Schikanen gibt es, quasi begleitend, in
nahezu allen Medien eine unerträgliche Hetze gegen die Betroffenen.


Ob dies nun die verschiedenen Talk-Shows sind,
in denen regelmäßig über und nicht mit den Betroffenen geredet wird und die
nicht selten in einer "Faulheitsdebatte" münden. Ob dies die
Zeitungen und Illustrierten sind, die fast täglich, um ihre Auflagenzahlen zu
halten, negativ über sog. "HartzIV-Empfänger" berichten und darlegen,
wie diese "Sozialschmarotzer" den Staat betrügen. Auf der anderen
Seite, die nicht weniger schlecht ist, die Sachbearbeiter der Jobcenter, die
zwar die Betroffenen zu Gesprächen einladen, diese dann aber, gerne auch aus
einer vermeintlichen Machtposition heraus, drangsalieren und mit Sanktionen
bedrohen. Als Betroffener ist man also fast täglich mit negativen Meinungen
über einen selbst konfrontiert.


Alleine diese Darstellung reichte schon aus, um in der
Fachtagung für schlechte Laune bei den Personalräten zu sorgen. Aber es ging
natürlich noch weiter.


So trug ich vor, dass ich in der Gesetzgebung ein
System sehe, dass ausschließlich auf Angst aufgebaut ist. Angst bei den
Beschäftigten, dass ihre Verträge, die meist befristet sind, nicht verlängert
werden, Angst bei den Betroffenen, dass man ihnen durch mögliche Sanktionen die
Existenzgrundlage entzieht, wenn sie nicht das tun, was man ihnen aufzwingt.
Das hier also stets gemaßregelt und diszipliniert wird. Weiterhin brachte ich
dann auch noch die Sanktionsquote ins Spiel und damit quasi das Fass zum
Überlaufen.


Von übler Unterstellung war mir gegenüber die Rede.
Nicht als Feststellung, sondern als Vorwurf war der Einwand gedacht, ich sei ja
Mitglied der Linken und seit Jahren in einer Erwerbsloseninitiative aktiv. Wie
soll man das verstehen? Darf man als Bürger, der der sog.
"Unterschicht" angehört, nicht politsch aktiv und gegen Ungerechtigkeiten
im Sozialsystem sein? So jedenfalls verhindert man keine Aggressionen, so weckt
man sie.


Das man auf Seiten der Jobcenter auch für die
Beibehaltung von Sanktionen ist, wurde durch die an mich gerichtete Frage, wie
ich mir den vorstellen könnte, das System zu ändern, offenbar. Meine
Erläuterung darauf war, dass man die Regelsätze, welche das
Bundesverfassungsgericht als derzeitiges Existenzminimum und Grundrecht
festgelegt hat, über das Existenzminimum hinaus anheben muss.


Dann könne man ggf. auch sanktionieren. Aber
eben nur bis hin zum Existenzminimum und nicht darunter. Schon
fast reflexartig kam daraufhin das "Sachargument", dass sich die
Betroffenen ja dann in HartzIV ausruhen würden. Da war sie wieder, die
Pauschalierung.


Mein Vorwurf der Sanktionsquote ist nicht unbegründet.
Grundlage hierfür ist der §48, SGBII, und die damit verbundenen Absprachen
zwischen dem BMAS und der BA. Hier werden stets die Einsparungen bei den
Ausgaben der "HartzIV-Leistungen" abgesprochen. Nachzulesen in den sog.
"Planungsbriefen". Bereits im Planungsbrief 2009 betrug die
"Reduzierung der passiven Leistung", -existenzsichernde Leistung-,
6,7%. Ein Jahr zuvor war es mit 7,9% sogar noch schlimmer.


Zwar spricht der mir vorliegende Planungsbrief 2012
nicht mehr von einer "Reduzierung der passiven Leistungen". Aber
damit wird es nicht besser. Im Gegenteil. Es geht noch schlimmer.


Das der Planungsbrief 2012 nicht mehr von einer
"Reduzierung der passiven Leistungen"spricht, bedeutet nicht, dass es
keine Sanktionen mehr gibt. Diese gibt es immer noch, denn sie sind ja
gesetzlich verankert. Der Planungsbrief 2012 spricht nunmehr von einer
"Reduzierung der Leistungsansprüche". Im Klartext. Von Anfang an wird
man nun den Menschen das Recht auf ihren Leistungsanspruch absprechen wollen.
Was das bedeutet muss man nicht extra erläutern.


Ich habe mir zwei Tage genommen, um meine Eindrücke
der Fachtagung sacken zu lassen. Vieles was von den Referenten vorgetragen
wurde ist vollkommen richtig. Kritisch zu betrachten ist jedoch, dass man kaum
über die Ursachen der Aggressionen, dafür aber mehr über die Symptome sprach.


weiterlesen:

Unser Dank gilt Willy Voigt für die Bereitstellung.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/fwd-leo-koln-berthold-bronisz-verdi.html


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