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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Gericht ordnet aufschiebende Wirkung gegen den Sanktionsbescheid an, mit welchem das Jobcenter dem unter 25- jährigen Hilfebedürftigen wegen Maßnahmeabbruch die Leistungen um 100% kürzte

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jobcenter - Gericht ordnet aufschiebende Wirkung gegen den Sanktionsbescheid an, mit welchem das Jobcenter dem unter 25- jährigen Hilfebedürftigen wegen Maßnahmeabbruch die Leistungen um 100% kürzte  Empty Gericht ordnet aufschiebende Wirkung gegen den Sanktionsbescheid an, mit welchem das Jobcenter dem unter 25- jährigen Hilfebedürftigen wegen Maßnahmeabbruch die Leistungen um 100% kürzte

Beitrag von Willi Schartema Mi Apr 10, 2013 11:48 am

Sozialgericht Oldenburg, Beschluss vom 03.04.2013 - S 42 AS 82/13 ER

Eigene Leitsätze


Aufschiebende Wirkung
des Sanktionsbescheides, denn die Eingliederungsmaßnahme "Jobact to
connect" ist aufgrund ihrer Dauer unzumutbar.


Desweiteren ist die vom
Jobcenter gewählte Verpflichtungserklärung zu den Kosten der Maßnahme
nicht ausreichend (vgl. zur Kostenerstattungsregelung bei
Bewerbungskosten LSG NSB, Beschluss vom 04.04.2012 - L 15 AS 77/12 B
ER).



Quelle: http://www.workupload.com/file/UdVroDQ

Mehr Info zur Maßnahme "Jobact to connect" hier:

Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- Sozialberater des RA L. Zimmermann.


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/gericht-ordnet-aufschiebende-wirkung.html



Vorgeschichte:

JC verhängte eine 100 %-Sanktion, weil ein U25 die Maßnahme "jobact to connect" abbrach.

Ergebnis:

Nun hat das JC es schwarz auf weiß, dass die gesamte Maßnahme unzumutbar ist.

Beschluss vom 03.04.2013 Az: S 42 AS 82/13 ER

Nachzulesen unter:

https://www.workupload.com/download/UdVroDQ

Quelle: http://hartz.info/index.php?topic=61029.0

Anmerkung:

Sinnfreie
Maßnahmen in einer EGV Sinnfreie Maßnahmen in EGV bei Nichtantritt
keine Sanktion berechtigt Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - L 14 B
568/08 AS ER -


http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t58-sinnfreie-massnahmen-in-einer-egv-sinnfreie-massnahmen-in-egv-bei-nichtantritt-keine-sanktion-berechtigt-landessozialgericht-berlin-brandenburg-l-14-b-568-08-as-er?highlight=Sinnfreie+Ma%C3%9Fnahme

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=80421

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