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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Behörde übt sich erfolgreich in Umgangssprache - Jobcenter halbiert über mehr Kundenfreundlichkeit die Klagen gegen Bescheide

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Beitrag von Willi Schartema Do Apr 04, 2013 10:38 am

Die Sozialgerichte im
Land Brandenburg haben so viel zu tun wie noch nie – vor allem wegen
Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide. Aber:


Am Jobcenter Teltow-Fläming liegt das nicht mehr.

Es gab 2012 nur noch
halb so viele neue Klagen gegen die Behörde mit Sitz in Luckenwalde und
Zossen wie noch 2010. Das geht aus einer Statistik des Sozialgerichts
Potsdam hervor. Die Zahl der betreuten Leistungsempfänger sank zugleich
nur um zehn Prozent (siehe Infokasten).


Dahinter steckt also keineswegs das Wirtschaftswachstum, sondern die Kunden sind allgemein zufriedener.

Das bestätigt auch der Richter und Sprecher am Sozialgericht Moritz Bröder.

Einst war das Jobcenter
TF trauriger Spitzenreiter bei den Klagen. Dann hat es die eigene
Arbeitsweise – und damit das Image – verbessert. Das seit 2011
praktizierte System heiße „Mosaik Teltow-Fläming“, sagt
Geschäftsführerin Christine Petzold.


Weg vom reinen
Behördendeutsch hin zu mehr Verständnis für den Kunden, so die Devise.
„Schon bei der Antragsabgabe und beim Erstbescheid informieren wir den
Bürger, dass er sich bei Unklarheiten an uns wenden soll“, sagt Petzold,
„außerdem haben wir die zugegeben furchtbar komplizierten Bescheide mit
Erläuterungen versehen, die teilweise umgangssprachlich verfasst sind,
damit man besser versteht, worum es im Bescheid geht.“



Ein Erfolg: Die Zahl der formellen Widersprüche gegen Bescheide ist ebenfalls drastisch gesunken.

Bei den typischen Fällen, in denen nicht alle Unterlagen vorliegen, ergehen vorläufige Bescheide.

„Die Menschen brauchen
in diesen Fällen sofort eine finanzielle Sicherheit. Danach prüfen wir
die Unterlagen für den endgültigen Leistungsbescheid“, so die
Behördenchefin weiter.


Auch zu Rechtsanwälten,
die Widersprüche verfassen, pflege man nun einen kurzen Draht. „Ihnen
ist meist daran gelegen, den Mandanten schnell zu ihrem Recht zu
verhelfen.“ Einigungen ersparen Prozesse.


Weiterlesen:

Anmerkung vom Team des Sozialrechtsexperten: Nur weiter so, richtige Einstellung.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/behorde-ubt-sich-erfolgreich-in.html

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