hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Pauschaler Überprüfungsantrag "sämtlicher bestandskräftiger Bescheide über Grundsicherung nach dem SGB II seit dem 1. Januar 2006 hinsichtlich aller möglicher Sachverhalte" darf vom Jobcenter ohne Sachprüfung abgelehnt werden.

Nach unten

jobcenter - Pauschaler Überprüfungsantrag "sämtlicher bestandskräftiger Bescheide über Grundsicherung nach dem SGB II seit dem 1. Januar 2006 hinsichtlich aller möglicher Sachverhalte" darf vom Jobcenter ohne Sachprüfung abgelehnt werden.  Empty Pauschaler Überprüfungsantrag "sämtlicher bestandskräftiger Bescheide über Grundsicherung nach dem SGB II seit dem 1. Januar 2006 hinsichtlich aller möglicher Sachverhalte" darf vom Jobcenter ohne Sachprüfung abgelehnt werden.

Beitrag von Willi Schartema Fr Feb 08, 2013 9:18 am

Denn bei einem solchen Überprüfungsbegehren sind die
zu überprüfenden Bescheide und die rechtlichen Beanstandungen vom
Hilfesuchenden bereits im Verwaltungsverfahren ausdrücklich zu benennen ( vgl.
BSG, Beschluss vom 14. März 2012, B 4 AS 239/11 B; vorhergehend Landessozialgericht
Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. September 2011, L 29 AS 728/11).



So die Rechtsauffassung des LSG Berlin-Brandenburg,
Urteil vom 26.10.2012 -
L 5
AS 949/11
.


Anmerkung: Landessozialgericht
Berlin-Brandenburg, rechtskräftiger Beschluss vom 14.06.2012, - L 18 AS 1341/12
B PKH


Bei einem pauschalen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB
X muss das Gericht nicht - quasi „ins Blaue hinein“ ermitteln.


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/pauschaler-uberprufungsantrag.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Antrag auf Überprüfung sämtlicher Bescheide der letzten Jahre auf ihre Rechtmäßigkeit ohne Darlegung der Rechtswidrigkeitsgründe - keine Pflicht zur inhaltlichen Prüfung des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuc
» keine Auskunftspflicht über Einkommens- und Vermögensverhältnisse des anderen Partners gegenüber dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Damit können Leistungen auch nicht wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden. Mit Beschluss vom 06.05.20
» Ein Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende darf bei drohender Stromsperre nicht ausnahmslos vorrangig auf die Inanspruchnahme zivilrechtlichen Rechtsschutzes verwiesen werden.
» Im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung/ Eingliederungsverwaltungsakts sind auch Regelungen über die Ortsabwesenheit/Verfügbarkeit des Hilfebedürftigen trotz des seit dem 1. August 2006 in § 7 Abs. 4a SGB II aufgenommenen Verweises zur Anwendbarkeit
» Behörde übt sich erfolgreich in Umgangssprache - Jobcenter halbiert über mehr Kundenfreundlichkeit die Klagen gegen Bescheide

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten