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Sozialgericht München stärkt die Rechte Behinderter zur Beschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges im Rahmen der Eingliederungshilfe
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Sozialgericht München stärkt die Rechte Behinderter zur Beschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges im Rahmen der Eingliederungshilfe
So vertritt aktuell das Sozialgericht München die
Auffassung, dass die gesetzliche Voraussetzung des Angewiesenseins auf ein
eigenes Kraftfahrzeug grundsätzlich bereits dann erfüllt ist, wenn der
behinderte Mensch nur mit Hilfe eines Pkws den Nahbereich seiner Wohnung
verlassen, sich also außerhalb der Wohnung (über längere Strecken) bewegen
kann, sofern das Bedürfnis, die Wohnung zu verlassen, gerade aus Gründen
besteht, denen die Eingliederungshilfe dient und wenn sich schließlich ein
solches Bedürfnis regelmäßig stellt (so zutreffend LSG Niedersachsen-Bremen,
Beschluss vom 10.05.2007 - L 8 SO 20/07 ER).
Sozialgericht München, Urteil vom 11.12.2012 - S
48 SO 548/11
Anmerkung: Junge,
schwer mehrfachbehinderte Frau hat Rechtsanspruch auf Hilfe zur Beschaffung
eines KFZ sowie den behindertengerechten Umbau des KFZ durch den
Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe(vgl. LSG Baden-Württemberg,
Urteil vom 26.09.2012 - L 2 SO 1378/11).
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock-
Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/12/sozialgericht-munchen-starkt-die-rechte.html
Willi S
Auffassung, dass die gesetzliche Voraussetzung des Angewiesenseins auf ein
eigenes Kraftfahrzeug grundsätzlich bereits dann erfüllt ist, wenn der
behinderte Mensch nur mit Hilfe eines Pkws den Nahbereich seiner Wohnung
verlassen, sich also außerhalb der Wohnung (über längere Strecken) bewegen
kann, sofern das Bedürfnis, die Wohnung zu verlassen, gerade aus Gründen
besteht, denen die Eingliederungshilfe dient und wenn sich schließlich ein
solches Bedürfnis regelmäßig stellt (so zutreffend LSG Niedersachsen-Bremen,
Beschluss vom 10.05.2007 - L 8 SO 20/07 ER).
Sozialgericht München, Urteil vom 11.12.2012 - S
48 SO 548/11
Anmerkung: Junge,
schwer mehrfachbehinderte Frau hat Rechtsanspruch auf Hilfe zur Beschaffung
eines KFZ sowie den behindertengerechten Umbau des KFZ durch den
Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe(vgl. LSG Baden-Württemberg,
Urteil vom 26.09.2012 - L 2 SO 1378/11).
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock-
Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann.
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Willi S
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