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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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2013 wieder "Neujahrsempfang" im Jobcenter Köln-Kalk?

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2013 wieder "Neujahrsempfang" im Jobcenter Köln-Kalk? Empty 2013 wieder "Neujahrsempfang" im Jobcenter Köln-Kalk?

Beitrag von Willi Schartema Mi Dez 12, 2012 6:00 pm

Anfang 2012 gab es im Jobcenter Köln Kalk einen kleinen Paukenschlag. Gut
möglich, dass sich ein solcher "Neujahrsempfang"
2013 wiederholen könnte.



Ging es damals noch um die Praxis des Sicherheitsdienstes innerhalb der
Eingangszone und um rechtswidrige Hausverbote, hat sich das Jobcenter
Kalk zwischenzeitlich eine neue Schikane einfallen lassen.




In der automatisierten Gesellschaft des 21. Jahrhunderts, von dessen
technischen Fortschritten auch das Jobcenter profitiert, kommen den
Menschen so einige Erleichterungen zugute. Für die Wartebereiche
öffentlicher Ämter mit großem Besucherverkehr gibt es zum Beispiel
Automaten, wo die Wartenden sich eine Wartemarke ziehen können.




Ein elektronisches Display ruft sodann die jeweilige Nummer auf und die
Menschen können abwägen, ob sie noch eben irgendwo einen Kaffee trinken
oder eine Zigarette vor der Tür rauchen. Oder eben nicht und einfach
sitzen und warten. Das Jobcenter Köln macht zwischenzeitlich
technologisch eine Rolle rückwärts.




Die Automaten mit den Wartemarken wurden abgeschafft. Im Jobcenter Kalk
muss man an einem einzigen Schalter schlangestehen. (Der zweite Schalter
ist laut Auskunft der 'Teamleiterin Eingangszone' wegen Personalmangels
geschlossen. Obwohl das potentielle "Personal" dem Grunde nach
schlangestand.)




An manchen Tagen mag die Prozedur und Wartezeit am Schalter recht
schnell gehen. Heute – und wir haben nicht etwa den Monatsanfang –
standen stets über 40 Personen in einer Reihe zwischen freien
Sitzplätzen, auf die sie sich nicht setzten. Nicht bevor sie ihre Marke
hatten. Die Schlange ging weit über den Wartebereich hinaus. Mit
Sicherheit[sic!] auch über den sicherheitstechnisch zulässigen Bereich!




Es ist auch nicht so, dass die Betroffenen am Schalter lediglich ihre
Wartemarke erhalten. Die Sachbearbeiterin am Schalter prüft das
Anliegen, prüft Papiere, macht Kopien und hat letztlich auch die
Entscheidungsgewalt und Verantwortung(!) darüber, eine Wartemarke heraus
zu geben oder aber das Anliegen abzuweisen.




Die sieben Beistände der KEAs, die heute einen vom Jobcenter mittellos
gelassenen Betroffenen begleiteten und kurzerhand seine Leistung
abholten, haben Grund zu der Vermutung, dass man diesen am Schalter
abgewiesen hätte, wenn die Beistände nicht rechtzeitig eingegriffen
hätten. Da kommt es mitunter zu Diskussionen, die sich sowohl auf das
Gemüt der Wartenden, als auch auf die zeitliche Dauer des
Schlangestehens auswirken.




Die durchschnittliche, im Stehen zu zubringende Wartezeit heute mag bei
30 Minuten gelegen haben, unter den Wartenden eine Frau mit einem Kind
auf dem Arm.




Eine unnötige, nicht hinnehmbare Demütigung




Angesichts der Tatsache, dass das System mit dem Automaten – wie zuvor
in Kalk – an anderen Behörden problemlos funktioniert, ist die
neuerliche Schikane völlig unnötig und auch als Instrument der Vorsortierung
von Menschen bzw. ihrer Anliegen rechtlich höchst fragwürdig. Diese
Maßnahme reduziert sich geradezu darauf, einzig als demütigende und
natürlich auch abschreckende Schikane installiert worden zu sein.




Die KEAs sind nicht bereit, diese Praxis hinzunehmen und werden
womöglich noch vor Neujahr 2013 geeignete Aktionen diskutieren. Ein
öffentlicher Raum hierfür könnte der Wartebereich im Jobcenter Kalk
sein.




Quelle: 2013 wieder "Neujahrsempfang" im Jobcenter
Köln-Kalk? | Die KEAs e. V. – Kölner Erwerbslose in Aktion


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/12/keas-2013-wieder-neujahrsempfang-im.html

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